Sachsensumpf: DJV begrüßt Rücknahme der Revision

Pressemeldung der Firma Deutscher Journalisten-Verband e.V. Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

Der Deutsche Journalisten-Verband hat begrüßt, dass die Staatsanwaltschaft Dresden die Revision gegen den Freispruch der beiden freien Journalisten Thomas Datt und Arndt Ginzel zurückgezogen hat. Damit ist das Urteil des Landgerichts Dresden vom Dezember 2012 rechtskräftig. Das Landgericht hatte das anders lautende Urteil der ersten Instanz vom August 2010 aufgehoben und die Journalisten vom Vorwurf der üblen Nachrede frei gesprochen. Datt und Ginzel hatten Verflechtungen von Politikern und Justizangehörigen mit dem Rotlichtmilieu aufgedeckt und waren daraufhin strafrechtlich belangt worden. Gegen den Freispruch vom Dezember letzten Jahres hatte die Staatsanwaltschaft Dresden zunächst Revision eingelegt, die nun zurückgezogen wurde.

„Das ist ein Sieg für die Pressefreiheit und eine große Erleichterung für die beiden Kollegen“, sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Die rechtlichen Auseinandersetzungen um die Recherchen der beiden freien Journalisten dauerten insgesamt fünf Jahre. Thomas Datt und Arndt Ginzel wurden dabei vom DJV unterstützt.



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