FRK fordert volle Klarheit statt Nebelbomben in Sachen Rundfunkbeitrag

Pressemeldung der Firma FRK - Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation

250 Mio. Mehreinnahmen pro Jahr ermöglichen bestenfalls Gebührensenkung um 50 Cent – nicht um einen Euro

In einem Brief an den Sächsischen Ministerpräsidenten Tillich wiederholt der FRK den Vorschlag einer „Dualen Medienordnung in Einzeitungskreisen“

Lauchhammer, den 5.12.2013

„Die gesamte Diskussion über die Mehreinnahmen aus dem Rundfunkbeitrag nimmt immer mehr die Form eines Wettbewerbs um die lustigste Milchmädchenrechnung an“, erklärte der Vorsitzende des Fachverbands Rundfunk- und BreitbandKommunikation – FRK, Heinz-Peter Labonte, heute in Lauchhammer.

In einem Brief an den Sächsischen Ministerpräsidenten Stanislaw Tillich (siehe auch www.kabelverband-frk.de/…) rechnet der FRK-Sprecher dem Ministerpräsidenten vor, dass bei Mehreinnahmen von 1 Mrd. Euro in vier Jahren, also jährlich 250 Mio. Euro bei etwa 40 Mio. Gebührenpflichtigen bestenfalls pro Jahr 6,25 Euro pro TV-Haushalt als Potenzial für Gebührenreduzierung übrig blieben, was einem Senkungspotenzial von exakt 0,52 Euro pro Gebührenpflichtigem entspreche. Hingegen ergäbe rein rechnerisch eine vom Sächsischen Ministerpräsidenten vorgeschlagene Gebührensenkung um einen Euro eine jährliche Gebührenmehreinnahme von immerhin 500 Mio. Euro aus der Haushaltsgebühr, was bei 40 Mio. Gebührenpflichtigen 12,50 Euro p.a. oder 1,04 Euro monatlich entspreche.

„Sinn macht das ganze allerdings nur, wenn tatsächlich 1 Mrd. Euro p.a. oder 25 Euro pro gebührenpflichtigem Haushalt bzw. 2,08 Euro tatsächliche Mehreinnahme anfielen. Dann wäre Potenzial zum einen für eine Gebührensenkung um einen Euro gegeben und die verbleibenden Mehreinnahmen könnten für Mehrbelastungen bzw. Mehrkosten der öffentlich-rechtlichen und Medienanstalten verwendet werden“, erklärte Labonte weiter.

Vor dem Hintergrund der sich ständig erhöhenden Zahlenangaben über Mehreinnahmen durch die Rundfunkgebühr fordert der FRK endlich Klarheit zu den Fakten. Darüber hinaus erinnert Labonte, auch in seiner Eigenschaft als Initiator und Schatzmeister des Bundesverbands Lokal TV – BLTV, daran, insbesondere in Sachsen aber auch in den anderen östlichen Bundesländern sei die „Zeit überreif“, dass die Politik sich endlich klar und unmissverständlich zur lokalen/regionalen Medienvielfalt bekenne, insbesondere in den Einzeitungskreisen. „Das Nationale Duale Rundfunksystem ist fortzuentwickeln in eine Duale Medienordnung“. Neben der unzulänglichen lokalen und regionalen Berichterstattung der öffentlich-rechtlichen nationalen und Länderrundfunkanstalten müsse die lokale und regionale Meinungsbildung der Bürger sich aus mehr als einer Quelle speisen, nicht allein aus den jeweiligen Monopolzeitungen. Insofern biete sich die einmalige Gelegenheit, einen Teil der Mehreinnahmen den Landesmedienanstalten zur Verfügung zu stellen, um neben einem Grundbetrag von jährlich mindestens 5 Mio. Euro für alle Landesmedienanstalten (pro Bundesland) die restlichen Einnahmen in Höhe von 45 Mio. Euro den Ländern nach dem Einwohnerschlüssel für die Einführung dieser Dualen Medienordnung auf Länderebene zur Verfügung zu stellen. Damit werde die wirtschaftliche Existenz der lokalen Rundfunksender endlich gesichert.

„30 Jahre nach dem medienpolitischen Urknall in Ludwigshafen ist es im Jahr 2014 an der Zeit, dass die Medienpolitik in Deutschland sich endlich auch auf Grundsätze der demokratischen Meinungsbildung und ihren grundgesetzlichen Auftrag für Medienvielfalt besinnt, und nicht nur in monetären Dimensionen denkt“, erklärte Labonte abschließend.

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