FRK: Wiedereinführung des StamoKap in Brandenburg?

FRK fordert von Brandenburger Landesregierung beim Infrastrukturausbau Glasfaser bis in die Wohnungen Chancengleichheit für Mittelständler und Kommunen gegenüber der Telekom-Bevorzugung beim Landesförderprogramm für Breitbandausbau Glasfaser 2020

Pressemeldung der Firma FRK - Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation

„Mittelstandsinvestitionen und kommunale Anstrengungen zu Glasfaseranschlüssen ins Haus (fttb/ftth) werden durch das Förderprogramm ‚Glasfaser 2020‘ des Brandenburger Wirtschaftsministeriums plattgemacht. Es erinnert stark an das Staatmonopolistische Kapitalismuskonzept früherer Zeit und verbrannte Ideologien, wenn man das Landesförderprogramm „Glasfaser 2020“ in der Prignitzer Praxis erlebt und die nächste Ausschreibung für die Landkreise Elbe-Elster, Oberspreewald-Lausitz und Dahme-Spreewald betrachtet“, erklärte der Vorsitzende des Fachverbands Rundfunk- und Breitband Kommunikation (FRK), Heinz-Peter Labonte, heute zu den Ausschreibungsmodalitäten für das Brandenburger Projekt „Glasfaser 2020“ für die Landkreise EE/OSL/LDS in Lauchhammer.

Bereits die Ausschreibung sei so gestaltet, dass sich von vornherein nur die Deutsche Telekom AG (DTAG) als Firma wirtschaftlich sinnvoll beteiligen könne. So sollten die rd. 1.050 Kabelverzweiger (KVZ) der Telekom genutzt werden, um eine flächendeckende Versorgung mit breitbandigem Internet zu erreichen. Das Land fördere die Erschließung der KVZ mit 75% der Gesamtinvestition, wenn vom Betreiber eine flächendeckende Versorgung garantiert werde. Die verbleibenden 25% für eine flächendeckende Erschließung der drei o.g. Landkreise seien für eine mittelständische Firma allerdings nicht aufzubringen. Dies gelte wegen des Regionalprinzips auch für die lokal orientierten Stadtwerke, wie z.B. in Cottbus, Senftenberg oder Finsterwalde.

„Hier sollen wohl neben der Teilnehmeranschlussgebühr (TAL) von 8 bis 10 EUR pro Kunde monatlich der immer noch teilweise bundeseigenen DTAG langfristige Erträge und Kundenbindungen gesichert werden. So werden die lokal und nur regional tätigen mittelständischen, nicht mit Staatsbeteiligung wirtschaftenden Unternehmen vom Land verdrängt“, stellte der FRK-Sprecher fest. „Unsere frühzeitig (September 2012) gesprächsweise und brieflich vorgetragenen Bedenken und Warnungen wurden noch nicht einmal mit einer Antwort gewürdigt. Diese Bevorzugung des ehemaligen Staatsmonopolisten durch das Wirtschaftsministerium ist nicht hinnehmbar. Deshalb werden wir kurzfristig mit den am Breitbandausbau ihrer Städte beteiligten Kommunalunternehmen wie auch den in Brandenburg aktiven mittelständischen Kabelfirmen aus Handwerk und Wohnungswirtschaft entsprechende Maßnahmen diskutieren, um noch vor der Landtagswahl die Öffentlichkeit umfassend über diese StamoKap-Methoden aufzuklären“, erklärte Labonte abschließend.

Kontakt:

Heinz-Peter Labonte

Vorsitzender des FRK – Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation

Telefon: 06136 996910

Mobil: 0171 8028 640

Mail: hp.labonte.kombunt@t-online.de

Postanschrift: Steinritsch 2, 55270 Klein-Winternheim

Geschäftsstelle: FRK, Bergmannstraße 26, 01979 Lauchhammer



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
FRK - Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation
Bergmannstraße 26
01979 Lauchhammer
Telefon: +49 (3574) 460693
Telefax: +49 (3574) 460694
http://www.kabelverband-frk.de

Ansprechpartner:
Heinz-Peter Labonte
Geschäftsführendes Vorstandsmitglied und stellvertretender Vorsitzender des FRK
+49 (6136) 9969-10, -11

www.kabelverband-frk.de und www.kabelkongress.de Der nächste Kabelkongress findet statt am 6. und 7. Oktober 2014, und zwar gemeinsam mit der Fernsehmesse der SLM – wieder im Congress Center Leipzig.


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.