GvW Graf von Westphalen vertritt Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN) erfolgreich im Verfahren gegen Dressurreiterin Isabell Werth

Pressemeldung der Firma Graf von Westphalen Rechtsanwälte Steuerberater Partnerschaft

Das Landgericht Münster hat die von der mehrfachen Olympiasiegerin Isabell Werth erwirkte einstweilige Verfügung gegen den Generalsekretär der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN), Soenke Lauterbach, nach mündlicher Verhandlung aufgehoben und weist den Antrag der Reiterin zurück.

Die Dressurreiterin Isabell Werth hatte Sönke Lauterbach eine Äußerung über den Inhalt und das Ergebnis von zwei Sachverständigengutachten untersagen wollen, die in dem Verfahren wegen verbotener Medikation ihres Pferdes El Santo NRW eingeholt beziehungsweise in Auftrag gegeben worden waren. Lauterbachs Äußerung war im Zusammenhang mit der Richtigstellung einer Pressemitteilung eines FN-Sponsors gefallen. Das Unternehmen hatte die FN dazu aufgefordert, das Verfahren gegen Isabell Werth fallen zu lassen.

Das Gericht sah es nach der mündlichen Verhandlung nicht mehr als glaubhaft an, dass die Äußerung falsch verstanden werden könnte. Lauterbach hatte in der mündlichen Verhandlung erklärt, dass er die Äußerung nur in Verbindung mit der Klarstellung wiederholen werde, dass die Gutachten sich auftragsgemäß lediglich mit den technischen Möglichkeiten und Wahrscheinlichkeiten einer Kontaminierung des Pferdes über das Tränksystems des Stalls der Reiterin befasst haben, nicht jedoch mit den anderen Möglichkeiten der Kontamination des Pferdes über die Gitterstäbe zur Nachbarbox oder durch eine gezielte Medikation.

GvW Graf von Westphalen hat die FN durch die Hamburger Medienrechtler Dr. Walter Scheuerl (Federführung) und Dr. Christian Triebe beraten. „Das Gericht hat bestätigt, dass sich der Generalsekretär der FN auch während eines laufenden Ordnungsverfahrens wegen einer positiven Medikationskontrolle sachlich zu Wort melden kann, wenn es darum geht, unrichtige Darstellungen eines Sponsors richtigzustellen“, betont Dr. Scheuerl die Bedeutung des Beschlusses. „Damit hat das Gericht eine Entscheidung getroffen, die auch über die Deutsche Reiterliche Vereinigung hinaus mit Blick auf künftige Verfahren im Bereich des Sportrechts Strahlkraft entfalten kann.“



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