IHK gegen NRW-Initiative zur Einführung eines neuen Unternehmensstrafrechts

Pressemeldung der Firma IHK Bonn/Rhein-Sieg

Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Bonn/Rhein-Sieg spricht sich gegen die Initiative des Landes NRW zur geplanten Einführung eines bundesweiten Unternehmensstrafrechts aus. „Die ordnungsrechtlichen Regelungen sehen bereits heute die Möglichkeit vor, Unternehmen mit einem Bußgeld von bis zu zehn Millionen Euro zu belegen. Eine zusätzliche Rechtsgrundlage, um Unternehmen straf- oder ordnungsrechtlich zu belangen, ist nicht notwendig“, sagt IHK-Präsident Wolfgang Grießl zur NRW-Initiative. Auch den Vergleich mit anderen EU-Ländern brauche Deutschland nicht zu scheuen. Dort, wo es ein Unternehmensstrafrecht gebe, fehle es an den ordnungsrechtlichen Sanktionsmöglichkeiten, die Deutschland bereits seit vielen Jahren habe und nutze.

Die IHK weist ferner auf verfassungsrechtliche Bedenken gegen ein Unternehmensstrafrecht hin: „Es stellt eine Abkehr vom Schuldprinzip dar. Das Schuldprinzip im deutschen Strafrecht setzt eine individuelle Verantwortlichkeit für das persönliche Handeln voraus und geht von der Schuldfähigkeit des Rechtssubjekts aus. Zielgruppe des Gesetzesvorschlags sind im Handelsregister eingetragene Unternehmen und Verbände. Sie haben keinen eigenen Willen und sind nicht schuldfähig. Belangt werden die für das Unternehmen oder den Verband handelnden natürlichen Personen. Dies ist sachgerecht. Eine Abweichung von bewährten rechtsdogmatischen Grundsätzen des deutschen Strafrechts ist aus unserer Sicht sehr bedenklich“, so Grießl. Durch die Möglichkeit, die Verurteilung eines Unternehmens öffentlich bekannt zu gegeben, würden Betriebe an den Pranger gestellt. Grießl: „Der Schaden durch einen Imageverlust ist nachhaltig und stellt eine zweite Sanktionierung dar. Sie schießt über das Ziel der Sanktionierung eines strafrechtlich Schuldigen hinaus und kann nicht hingenommen werden.“

Der nordrhein-westfälische Justizminister Thomas Kutschaty hat auf der 84. Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister am 14. November 2013 einen Gesetzesentwurf des Landes Nordrhein-Westfalen zum Unternehmensstrafrecht vorgestellt. Mit Schreiben vom 19. Dezember 2013 ist der Justizminister des Landes Nordrhein-Westfalen an die Clearingstelle Mittelstand mit der Bitte herangetreten, diesen Gesetzesentwurf zur „Einführung der strafrechtlichen Verantwortlichkeit von Unternehmen und Verbänden“ einer Überprüfung zu unterziehen. Die beteiligten Wirtschaftsverbände (IHK NRW, unternehmer nrw, die Handwerksorganisationen in NRW, der Verband der Freien Berufe und die Rechtsanwaltskammer Köln) lehnen das Gesetzesvorhaben ab. Weder kriminalpolitische noch rechtliche Erwägungen vermögen aus ihrer Sicht die Erforderlichkeit für eine gesonderten Unternehmensstrafrechts begründen. Sie sind sich darin einig, dass die bestehenden gesetzlichen Vorschriften ausreichende Möglichkeiten und Handlungsspielräume gewähren, um Unternehmen für Verstöße zu sanktionieren.

Die entsprechende Position der IHK Bonn/Rhein-Sieg erläutert IHK-Präsident Wolfgang Grießl heute bei einen gemeinsamen Empfang für Richterinnen und Richter des Landgerichts Bonn und der Amtsgerichte des Bezirks, der vom Landgericht Bonn und der IHK Bonn/Rhein-Sieg ausgerichtet wird. Die Festrede bei dieser gemeinsamen Veranstaltung wird der NRW-Justizminister Kutschaty zur geplanten Einführung eines Unternehmensstrafrechts halten. Mit dem Empfang sollen die von den Industrie- und Handelskammern benannten ehrenamtlichen Richterinnen und Richter, die bei den Kammern für Handelssachen und den Senaten des Finanzgerichts Köln eingesetzt werden, gewürdigt werden. Sie nehmen eine verantwortungsvolle Aufgabe wahr und tragen dazu bei, den hohen Qualitätsstandard der Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland aufrechtzuerhalten.



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