Nächste Runde im Streit um die Benachteiligung des Mittelstandes bei der Glasfaserversorgung in den Bundesländern eröffnet

FRK startet Umfrage bei seinen Verbandsmitgliedern über Praxis zu Wettbewerbsverzerrungen zum Nachteil des Mittelstandes und zugunsten der Deutschen Telekom AG in den Bundesländern

Pressemeldung der Firma FRK - Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation

Die von mittelständischen Unternehmen und dem Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation – FRK eingebrachte Beschwerde bei der EU-Kommission gegen das ‚Entwicklungskonzept Brandenburg Glasfaser 2020‘ geht in die nächste Runde. Mit heutigem Schreiben hat der Vorsitzende des FRK, Heinz-Peter Labonte, die Mitglieder des Verbands aufgefordert,

1. zu prüfen, ob auch in den Bundesländern, in denen die nichtbrandenburgischen Mitglieder tätig sind, „ähnliche Bevorzugungen der Deutschen Telekom AG durch – über Ausschreibung staatlich veranlasste Wettbewerbsverzerrungen – beim Ausbau der Breitbandnetze vorkommen“ wie beim ‚Entwicklungskonzept Brandenburg Glasfaser 2020‘;

2. sich als Brandenburgisches Mitgliedsunternehmen nicht dem Druck von Wirtschaftsminister Christoffers über die Investitionsbank des Landes Brandenburg ILB zu beugen, sondern zunächst die ILB und das Wirtschaftsministerium aufzufordern, die Antwort der EU-Kommission auf die FRK-Beschwerde abzuwarten.

Wie Labonte heute in Lauchhammer mitteilte, mussten im Rahmen des Projektes „Glasfaser 2020“ die mittelständischen Kabelnetzbetreiber bzw. Unternehmen, die Breitbandnetze „in den ausgeschriebenen Regionen betreiben, in einer Regelausbauabfrage verpflichten, ohne Zuschüsse und Förderung innerhalb von 36 Monaten diese Gebiete auf eigene Rechnung und mit eigenen Investitionsmitteln technologieneutral aufzurüsten“. Gleichzeitig werde die Telekom mit ihrer nach FRK-Auffassung nicht technologieneutralen Technik mit bis zu 75% Förderung durch Steuergelder unterstützt.

Nunmehr mahne die ILB bereits nach drei Wochen die entsprechenden Unternehmen an, dass sie bis zum 30.06.2014 den Stand ihrer Planungen bzw. den Vollzug ihrer Maßnahmen in der Regelausbauerklärung verbindlich darlegen sollten.

In einem Brief an die Verbandsmitglieder erklärte Labonte, es sei unverschämt, wie hier der Mittelstand durch fragwürdige Verfahrensweisen und Zusagen des Wirtschaftsministers Christoffers unter Nutzung der Investitionsbank des Landes Brandenburg zu Wahlkampfzwecken missbraucht werde. Solange die EU-Kommission sich nicht zu der Beschwerde geäußert habe, könne nicht von den mittelständischen Unternehmen verlangt werden, einen nicht zu gewinnenden Wettbewerb gegen Großunternehmen zu führen, deren Technologie mit bis zu 75% Fördermittel unterstützt werde.

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