IHK: Bürokratielasten im „kleinen Grenzverkehr“ – Frankreich bereitet Erleichterungen vor
In Frankreich wurde Ende letzten Jahres ein neues Verfahren zur Überprüfung von Schwarzarbeit und Lohndumping eingeführt, das seitdem Dienstleister und Transporteure im täglichen „kleinen Grenzverkehr“ mit Anmelde- und Dokumentationspflichten belastet. Wie die IHK Saarland mitteilt, hat Frankreich jetzt im Rahmen der Arbeitsmarktreformen ein „Gesetz zur Verstärkung des sozialen Dialogs“ erlassen – und mit ihm der Regierung die Möglichkeit eröffnet, Ausnahmevorschriften für Grenzregionen zu schaffen. „Dies ist ein hoffnungsvolles Zeichen für unsere Großregion, in der viele mittelständische Unternehmen unter dem gestiegenen Verwaltungs- und Kostenaufwand bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen leiden“ so IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Heino Klingen.
Die IHKs und Handwerkskammern der deutschen Grenzregionen hatten nach Einführung der bürokratischen Regelungen im Dialog mit den zuständigen Stellen der französischen Exekutive in Paris und Straßburg auf Anpassungen hingewirkt. Unterstützung erhielten sie von den Wirtschaftsministerien in Baden-Württemberg und dem Saarland sowie dem saarländischen Ministerium für Finanzen und Europa. Klingen: „Dass unserer konzertierten Aktion jetzt eine positive Reaktion aus Paris folgt, ist ermutigend – natürlich müssen noch Taten in Form von entsprechenden Ausführungsvorschriften folgen. Wir werden im Interesse unserer Mitgliedsunternehmen an dem Thema dranbleiben!“
Am 18. Oktober findet dazu in der IHK eine Informationsveranstaltung statt, die gemeinsam von IHK und der beim Wirtschaftsministerium angesiedelten „Task Force Grenzgänger der Großregion 2.0“ organisiert wird. Anmeldungen sind online über die IHK Webseite oder die IHK App möglich.
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