Aushangpflichtige Gesetze – auf dem neuesten Stand?
Seit Anfang Januar gilt das neu gefasste Mutterschutzgesetz und aktuell wurde die Mutterschutz- und Elternzeitverordnung geändert
Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bestimmte Gesetze stets auf dem neuesten Stand zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. Ein Verstoß gegen die Aushangpflicht kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 2.500 Euro geahndet werden.
Damit keine Gesetzesänderungen übersehen werden, bietet die Verlagsgesellschaft W.E. Weinmann e.K. einen Aktualisierungsservice an. Sobald sich etwas ändert, erhält der Kunde automatisch eine aktualisierte Version zugesandt. Dies gibt es sowohl für die PDF-Datei (zum Jahrespreis von 21,00 Euro) als auch für die Broschüre (jeweils zum Einzelpreis von 12,50 Euro). Im Inhalt finden sich nur die tatsächlich aushangpflichtigen Gesetze. Vielfach wird der Eindruck erweckt, dass nahezu alle arbeitsrechtlichen Vorschriften den Beschäftigten zugänglich gemacht werden müssen. Maßgebend sind jedoch die Unternehmenssparte sowie die explizit genannte Auslagepflicht in der Rechtsnorm selbst.
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