Anwaltsportal24 Richtigstellung zum Blogbeitrag der Rechtsanwaltskanzlei Radziwill Berlin – Blidon – Kleinspehn

Pressemeldung der Firma BBZ-Verlagsgesellschaft
Stockfoto


Ein weiteres Mal erreicht uns ein Blogbeitrag der oben genannten Rechtsanwälte aus Berlin, welcher von Radziwill zur Mandantenakquise betrieben wird. Zunächst möchten wir uns bei Radziwill für die Kritik bedanken, denn jede Kritik hilft beim Lernprozess und ist ein wesentlicher Faktor für kontinuierliche Verbesserungen.

Andererseits wäre eine saubere und wahrheitsgetreue Recherchearbeit seitens Radziwill ratsam gewesen. Mit bloßen Vermutungen und frei erfundenen Behauptungen auf Mandantenfang zu gehen, um diese dann mittels ebenjener falscher Vermutungen, Behauptungen oder Erfolgsaussichten um ihr Geld zu bringen, stellt aus Sicht des Anwaltsportals24.eu eine sehr merkwürdige Art und Weise dar.

Falsche und unwahre Darstellungen unseres Unternehmens hinsichtlich einer wettbewerbswidrigen Akquise von Mandanten erwecken den Eindruck, dass es sich um eine regelrechte Manipulation in Hinblick auf zu gewinnende Mandate handelt, die letztlich in beträchtlichen Honorarrechnungen mündet.

Möglicherweise handelt es sich bei den Äußerungen Radziwills bezüglich der Unternehmenspolitik des Anwaltsportals24.eu und den damit verbundenen Maßnahmen zur Neukundengewinnung um einen taktischen Schachzug, der dazu dient von seiner eigenen Manipulation durch falsche Tatsachenbehauptungen abzulenken, mit dem Ziel, dadurch selbst neue Mandanten zu generieren und diese mit Honorarrechnungen zu belasten.

Radziwill sollte jedoch wissen, dass absichtliche Behauptungen oder auch Vermutungen, welche öffentlich gestellt werden, als Verleumdung nach $ 187 StGB. strafbar sind. Die Behauptungen, welche er nicht beweisen kann, sind als üble Nachrede zu werten und ebenfalls nach $ 186 StGB. strafbar. Auch wahre Umstände können zu einer Formalbeleidigung gem. § 192 StGB. führen, wenn Radziwill über eine längst zurückliegende Sache berichtet, obwohl es dazu weder einen Anlass gibt, noch ein öffentliches Interesse besteht.

Zitat:

01.03.2021 – War es 2014 als man sich im niederrheinischen Kleve entschloss, nicht mehr nur in Sachen Versicherung tätig zu sein? Und sich mit Anrufen, Gesprächsaufzeich- nungen und diversen Werbeportalen ein neues Geschäftsfeld erschloss. Oder schon früher? Vor fast genau sieben Jahren bekamen wir das jedenfalls mit und im März 2014 berichteten wir zum ersten Mal über den Geschäftsmann Harald Gregoreck. Damals ging er noch mit Werbeportalen, die den Namen Branchenportal24 oder Branchenblitz hatten, auf Auftragsjagd bei Gewerbetreibenden und Freiberuflern. Die Verträge über Firmeneinträge schließen sollten. Für die dann viel Geld verlangt wurde.

In diesem nunmehr sechs Jahren zurückliegenden Fall, haben wir, wie in unseren Blogbeitrag im Folgenden ersichtlich, Stellung bezogen.

https://www.harald-gregoreck.de/wieder-eine-masche-um-neue-mandate-zu-generieren/

Weiter haben wir wie folgt berichtet.

https://www.harald-gregoreck.de/stellungnahme-h-gregoreck-ra-c-radziwill/

Geschäftsschädigende Aussagen über das Anwaltsportal24.eu werden nicht hingenommen

Kommen wir zum nächsten Passus.

Zitat:

„Eine uns vorliegende Akte lässt vermuten, dass die Art und Weise der Auftragsakquise für Anwaltsportal24 nicht immer koscher ist.“

Radziwill sollte als erfahrener Jurist eigentlich wissen, dass Beiträge von Bloggern, auch diese, welche im Auftrag von Radziwill geschrieben werden – ob es nun Gerüchte selbst, Vermutungen oder gar geschäftsschädigende Äußerungen auf unterstem Niveau im Hinblick auf unsere Auftragsakquise im Anwaltsportal24 sind – nicht hingenommen werden müssen.

Laut den entsprechenden Paragraphen im Strafgesetzbuch drohen in solchen Fällen Geld- und Freiheitsstrafen, was für Radziwill weitere Konsequenzen zur Folge hätte

Im nächsten Absatz heißt es dann wie folgt.

Zitat:

„Besondere Art der Akquise

Eine Anwaltskanzlei stellte uns ihre Unterlagen zur Verfügung. Danach ergab sich folgendes Bild:

Sie war 2017 mit einem unerwarteten Call-Center-Anruf angesprochen worden und hatte einem Namenseintrag in Anwaltsportal24.eu des Harald Gregoreck zugestimmt. Wie und warum es dazu kam, soll aber nicht Thema dieses Blog-Beitrages sein.

Ende 2018 wurde jedenfalls der Vertrag vor Ablauf der Zwei-Jahreslaufzeit unter Wahrung der Fristen gekündigt. Weil der Eintrag sinnlos war; niemand war über dieses Werbeportal auf die Kanzlei aufmerksam geworden. Ein Argument, dass wir von Betroffenen vieler derartiger Werbefirmen hören. Deren Portale werden nicht oder nicht nachhaltig genug beworben. Sie sind deshalb weitgehend unbekannt.        der Hektik des Alltags etwas übersehen zu haben. Und stimmte dem vermeintlichen Schnäppchen zu. Der zweite Teil kam. Der wurde aufgezeichnet. Es solle bestätigt werden, dass ein Vertrag über das Angebot zustande gekommen sei. Die Fragen wurden so gestellt, dass man mit „Ja“ anworten sollte. Die Täuschung im ersten Teil sei in dem mitgeschnittenen Teil nicht ersichtlich geworden, erklärte die angerufene Kanzlei.

Später wurde argumentiert, aus dem Mitschnitt ginge klar hervor, dass alles mit rechten Dingen zugegangen sei. Mit “Letzte Zahlungsaufforderung vor dem Mahnbescheid“ war der Brief überschrieben.

[Der Trick mit der Doppel-Anruf-Masche]

Soweit das, was uns mitgeteilt wurde.

Die Anwälte haben Strafanzeige erstattet. Was für die Leute von Anwaltsportal24 durchaus problematisch werden könnte. So wurden in Schwerin jetzt nach mehrjährigen Ermittlungen Doppel-Anruf-Masche-Kaufleute verurteilt. Zu Haftstrafen.“

Eine Anwaltskanzlei stellt Radziwill Unterlagen zur Verfügung, weil sie mit einem unerwarteten Call-Center-Anruf konfrontiert wurde – soweit die Behauptung.

Fakt ist, dass weder die BBZ-Verlagsgesellschaft noch unser Anwaltsportal24.eu, ein Call-Center beschäftigen, um verbotene Anrufe auszuführen. Allein diese Aussage ist nicht nur sehr weltfremd, sondern würde auch gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) verstoßen.

Im nächsten Absatz schreibt Radziwill über einen Zwei-Jahresvertrag im Anwaltsportal24.eu.

Auch diese Aussage bzw. Darstellung ist als falsch und unwahr zu bewerten, so gab es bei dem Anwaltsportal24.eu noch nie einen Zwei-Jahresvertrag. Allerdings ist es im Geschäftsleben an der Tagesordnung, dass ein Vertrag gekündigt wird, völlig unabhängig vom Grund. Dies wird durch das Anwaltsportal24 ebenso schriftlich bestätigt.

Darüber hinaus halte ich die Aussage, dass der Eintrag der besagten Kanzlei als sinnlos zu bewerten war – sofern dies der Fall war – für ein Gerücht. Alle Kanzleien, welche wir in unserer Datenbank im Anwaltsportal24.eu bewerben, werden bei uns selbstverständlich auch im Internet beworben. Dieser Vorgang wird unter anderem von SEO-Agenturen begleitet, die wir mit der Aufgabe betreuen, die Anmeldung der Kundeneinträge in allen gängigen Suchmaschinen durchzuführen.

Ferner beschäftigt das Anwaltsportal24.eu eigene Journalisten und Texter, die sich zwecks Ausarbeitung einer geeigneten Firmenbeschreibung und eines passenden Werbetextes mit der jeweiligen Kanzlei oder Firma abstimmen, um diese dann im weiteren Verlauf mit dem Eintrag des Kunden im Internet zu publizieren.

Transparenz statt Mutmaßungen beim Anwaltsportal24.eu

Im nächsten Satz schreibt Radziwill von sogenannten Schnäppchen.

Radziwill verfügt mitunter über eine äußerst merkwürdige Ausdrucksweise. Fakt ist, dass in unseren Portalen weder sogenannte „Schnäppchen noch irgendwelche Sonderangebote“ existieren.

An dieser Stelle ein gut gemeinter Ratschlag: Bei der Suche nach Schnäppchen und Sonderangeboten werden Leute eher auf dem Wochenmarkt oder beim Discounter fündig, jedoch nicht bei uns. Dennoch ist beim Anwaltsportal24.eu das Preis-Leistungs-Verhältnis immer gegeben. Unser Motto lautet: Transparenz statt Mutmaßungen! Deshalb veröffentlichen wir unsere hervorragenden Leistungen mit angemessenen Preisen auf unseren Portalen. Auch bei dem Anwaltsportal24.eu gibt es weder versteckte Kosten noch irgendwelche Schnäppchen.

Doppelte Anrufmasche externer Firmen ist nicht akzeptabel

Kommen wir zum nächsten Punkt des Herrn Radziwill, die doppelte Anrufmasche.

Diese Art von Akquise halte ich persönlich für sehr grenzwertig und nicht hinnehmbar. Dass Herr Radziwill gegen solche, sogenannte Firmen vorgeht und diese auch an den Pranger stellt, ist auch in meinem Sinne.

Auch uns erreichen erstaunlicherweise täglich Anrufe von Kunden, die gerade einen Anruf von „uns“ erhalten haben, mit dem Hinweis. dass ihr Vertrag auslaufen würde und dieser müsste verlängert werden. In diesen Fällen sind wir ebenfalls nicht untätig geblieben und haben recherchiert. Folglich haben wir dazu auf unseren Portalen in den News auch Stellung bezogen und die betreffenden Namen mit Telefonnummern als Warnung veröffentlicht.

Zur unserer Vertriebsstrategie haben wir ebenfalls in unseren Blog berichtet – jeder Interessierte kann diese Vorgehensweise wie im folgenden Link ersichtlich nachvollziehen.

https://www.harald-gregoreck.de/stellungnahme-h-gregoreck-ra-c-radziwill/

Es ist nunmehr auch durch die Vielzahl unserer kostenlosen Ersteinträge bewiesen, dass bei der BBZ-Verlagsgesellschaft und seinen Partnerportalen wie dem Anwaltsportal24.eu durchaus alles mit rechten Dingen zugeht. So haben Interessenten bei der Registrierung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Anruferlaubnis zu Ende der kostenlosen Laufzeit als gelesen und akzeptiert bestätigt. Damit ist insbesondere die von Radziwill umschriebene Auftragsakquise gemeint.

Auch jenen Vergleich mit einer Betrügerin, welche vom Schweriner Landgericht zu einer Haftstrafe auf Bewährung sowie zu einer hohen Geldstrafe verurteilt wurde, halte ich persönlich, nach § 187 StGB. sowie nach § 186 StGB. und im Folgenden auch nach § 192 StGB., für strafrechtlich relevant. Ich werde diese absichtlichen Behauptungen falscher Tatsachen nicht nur anwaltlich, sondern auch durch die Rechtsanwaltskammer Berlin prüfen lassen. Über das Ergebnis werde ich in meinem nächsten Blogbeitrag selbstverständlich ausführlich berichten.

Speziell in Blogbeiträgen von Rechtsanwälten ist es nötig, immer auch die journalistischen Sorgfaltspflichten zu wahren, welche in den meisten Fällen nur der Mandantengewinnung dienen. Vielmehr sollte hier das Interesse der Öffentlichkeit im Vordergrund stehen. Die Reaktion von Herrn Radziwill auf meine Blogbeiträge zeigt jedoch, dass ich den Nagel auf den Kopf getroffen habe.

Beim Verfassen von Blogbeiträgen sind gewisse Regeln zu beachten: Es ist zwingend notwendig, Vorverurteilungen oder suggestive Titel zu vermeiden und stattdessen eine gründliche Eigenrecherche durchzuführen. Darüber hinaus ist es nicht zutreffend und entbehrt jeglicher Sorgfaltspflicht, Unwahrheiten zu verfassen und die Falschaussagen mit dem folgenden Zitat zu festigen:

„Soweit das, was uns mitgeteilt wurde.“

Ebenso gut könnte ich auf auch alles schriftlich fixieren, was mit über Radziwill mitgeteilt wurde, was die Reichweite und den ohnehin schon großen Zuspruch meiner Zielgruppe weiter vergrößern würde.

Kooperation zwischen Anwaltsportal24.eu und Partnerportalen dient der Suchmaschinenoptimierung und ist im Sinne des Kunden

Kommen wir zum nächsten Zitat:

„Mit sich selbst kooperierend.“

Als Geschäftsführer der BBZ – Verlagsgesellschaft bin ich, Harald Gregoreck natürlich auch für die Portale der BBZ – Verlagsgesellschaft, unter anderem auch das Anwaltsportal24.eu, verantwortlich.

Um unsere Dienstleistungen zu erweitern und die Reichweite sowie die Auffindbarkeit unserer Kunden im Internet zu erhöhen, bieten wir nicht nur den Eintrag, die Bewerbung und die Verlinkung in einem Portal. Um ein Exempel zu statuieren, nehmen wir eine Kanzlei, die auf Anwaltsportal24.eu einen Werbeeintrag gebucht hat.

Jene Anwaltskanzlei erhält über das Anwaltsportal24.eu eine von Textern und Journalisten zusammengestellte Firmenpräsentation sowie einen zusätzlich erstellten Korrekturabzug, der dann in Absprache mit den Kunden zur Freigabe weitergeleitet wird. Im nächsten Schritt erfolgt dann die Verlinkung mit den vom jeweiligen Kunden mitgeteilten Informationen, wie E-Mailadresse, Homepage, eine Einbindung der vom Kunden bereitgestellten Galerie oder das vom Kunden in Auftrag gegebene Firmenlogo.

Um die Reichweite sowie die Auffindbarkeit der jeweiligen Firma zu erhöhen, erfolgt der Eintrag des Kunden dann auf weiteren Unterseiten, wie zum Beispiel die jeweilige Bundeslandseite, die Regionale Städteseite sowie eine weitere Seite der BBZ–Verlagsgesellschaft.eu, welche der Kunde selbst wählt.

In diesem Zusammenhang ist es nötig, dass für die Partnerportale andere Texte und Firmenbeschreibungen geschrieben werden. Jeder, der in der Suchmaschinenoptimierung etwas bewandert ist, weiß, dass doppelter Content von den Suchmaschinen negativ bewertet wird, was wiederum für die Auffindbarkeit und das Ranking nachteilig ist. Aus diesem Grund kooperieren meine Portale untereinander und miteinander im Sinne einer konstatierten Aktion zum Wohl des Kunden und zur Optimierung seiner Internetpräsenz.

Oder wie Radziwill es schreibt; „ich würde mit mir selbst kooperieren“. Was eigentlich ja so auch nicht richtig ist. Denn meine Portale kooperieren zum Erfolg unserer Kunden miteinander.

Kommen wir nun meinem Blog. Mein Blog besteht seit Ende Dezember 2019 auf der Internetseite https://www.harald-gregoreck.de/

Und ja, der Blog auf meiner Seite ist nunmehr fast 15 Monate jung. Natürlich ist es offensichtlich, dass dort noch nicht so viele Beiträge stehen, wie beispielsweise auf dem Blog von Radziwill. Aber ich gelobe Besserung und werde mir die Zeit nehmen, viel mehr und vor allem über sehr unterschiedliche Themen zu schreiben.

Wobei der Blog von Radziwill, rein werbetechnisch gesehen, in meinen Augen ein Witz ist. Dort liest man kaum bis gar keine Rechtstipps, nur über das Baurecht sind ein paar News auf 44 Unterseiten verteilt. Und das, obwohl die „Welt der Abzocker und Werbeverlage“ dann doch schon einiges mehr zu bieten hat.

Das zeigt doch sehr deutlich, wo die neuen Mandanten der Kanzlei herkommen, oder anders ausgedrückt: Wovon die Kanzlei im eigentlichen Sinne zu leben scheint.

Sind Sie auf der Suche nach einem seriösen und kompetenten Rechtsanwalt, helfen wir vom Anwaltsportal24.eu gerne weiter.

Für jedwede Rückfragen oder Auskünfte stehen wir Ihnen innerhalb unserer Geschäftszeiten gerne zur Verfügung.

In diesem Sinne,

bleibt gesund, liebe Leser.

Harald Gregoreck



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
BBZ-Verlagsgesellschaft
Borselstege 13
47533 Kleve
Telefon: +49 (2821) 581840
Telefax: +49 (2821) 581842
http://www.bbz-verlagsgesellschaft.eu

Ansprechpartner:
Harald Gregoreck
Inhaber
+49 (2821) 581840



Dateianlagen:
    • Stockfoto


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.