Neues aus der bizarren Welt des Rechtsanwaltes Claus Radziwill

Pressemeldung der Firma BBZ Verlagsgesellschaft mbH und Co. KG
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Schon lange ist es ruhig geworden um den Rechtsanwalt Claus Radziwill aus Berlin – seit Monaten scheinen dem Rechtsanwalt die Mandate auszubleiben. So berichteten wir bereits in vergangenen Blogbeiträgen von der Masche Herrn Radziwills, sich als „Retter und Verfechter“ in das rechte Licht zu rücken, um Mandate zu generieren.

https://www.harald-gregoreck.de/abzocke-und-panikmache-durch-rechtsanwalt-radziwill/

https://www.harald-gregoreck.de/kann-es-sein-dass-herrn-rechtsanwalt-radziwill-corona-bedingt-mandate-ausbleiben/

Nun gibt es jedoch, abgesehen von kleineren Blogbeiträgen, in welchen Claus Radziwill wahllos gegen verschiedene Firmen austeilt, nichts Nennenswertes zu erwähnen.

Es blieb die Hoffnung, dass Radziwill nun auf derartige Aktionen nicht mehr angewiesen ist. Mit Datum des 10.09.2021 jedoch wurde ein neuer Blogbeitrag veröffentlicht.

Eine altbekannte Masche

Der Hintergedanke ist grundsätzlich nicht einmal dumm – durch gezielte Panikmache unter Gewerbetreibenden sät Radziwill eine völlig irrationale Angst und redet diesen ein, man müsse sich um jeden Preis vor bestimmten Unternehmen schützen. Selbstverständlich wird der dafür perfekte Ansprechpartner postwendend auf dem Silbertablett serviert – nämlich Claus Radziwill selbst. Für den Rechtsanwalt leicht verdientes Geld, für den Mandanten am Ende ein doppelter Rückschlag. Denn auch nach Jahren, in denen Radziwill bemüht ist, verschiedene Unternehmen durch Hetze und Negativpropaganda zu denunzieren, so befindet sich doch jedes Einzelne weiterhin auf dem Markt. Die Kosten der Beauftragung des Rechtsanwaltes für eine völlig aussichtslose Klage, welche schlussendlich im Sande verläuft, müssen am Ende trotzdem gezahlt werden – inklusive (sofern Radziwill es in seltenen Fällen so weit kommen lässt) sämtliche Gerichtskosten sowie die Anwaltskosten der Gegnerseite. Auch hier berichteten wir bereits eingehend, wozu Rechtsanwalt Radziwill jedoch bis heute eine Äußerung verweigerte.

https://www.harald-gregoreck.de/gute-anwaelte-und-solche-bei-denen-der-schein-truegt-am-beispiel-von-rechtsanwalt-radziwill-aus-berlin/

Die Mandate bleiben aus – und das mit gutem Grunde

Doch mittlerweile scheinen auch die Gewerbetreibenden selbst zu merken, dass eine Beauftragung des Claus Radziwill schlussendlich verlorenes Geld ist. Für diese Tatsache spricht unter anderem auch, dass uns bereits seit vielen Monaten keine Schreiben des Rechtsanwaltes mehr erreichen. Diesem Umstand scheint nun auch die Tatsache geschuldet zu sein, dass Radziwill erneut versucht, mittels eines Blogbeitrages für Aufruhr zu sorgen. Inhalt dieses Blogbeitrages ist erneut die BBZ-Verlagsgesellschaft (nun die BBZ-Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG). Thematisiert wird schlichtweg der kürzlich erfolgte Wechsel der Rechtsform, hinter dem Radziwill eine ausgeklügelte Intrige wittert.

„Mögliche Partner aus dem Dunklen“ lautet die Überschrift des doch recht kurz geratenen Blogbeitrages. Für Erheiterung sorgte diesseitig auch die dort geäußerte Vermutung, die Geschäftsleitung der BBZ-Verlagsgesellschaft mbH & Co. KG könne nun klammheimlich verschiedene Partner aus der „Szene“ ins Boot holen. Auch nach langer Überlegung wird nicht ersichtlich, welchen Vorteil dies für Harald Gregoreck bringen könnte.

Es mag sein, dass Radziwill sich grundsätzlich mit Handelsregistereinträgen und Kommanditgesellschaften auskennt, doch stellt sich hier zeitgleich die Frage, ob man derartiges (Halb-)wissen veröffentlichen sollte.

Denn – bei Gründung einer Kommanditgesellschaft muss jeder Kommanditist mit Namen und der Höhe seiner Einlage ins Handelsregister eingetragen werden.

Durch das Ausbleiben von Mandaten scheint Herr Radziwill sich in den vergangenen Monaten eingehend mit Verschwörungstheorien beschäftigt zu haben und händeringend nach neuen Schlagzeilen zu suchen, nachdem seinen rechtlichen Beistand scheinbar niemand mehr in Anspruch zu nehmen mag.

Dies ist jedoch vermutlich einzig und allein der Tatsache geschuldet, dass hier das Gebühreninteresse eines Rechtsanwaltes die eigentlichen Interessen des Mandanten überwiegt.

Sodann wird Herr Radziwill sich vermutlich noch ewig auf eine angebliche „Doppel-Anruf-Masche“ berufen, welche schon seit Veröffentlichung seines ersten Blogbeitrages nicht mehr aktuell ist. Denn doppelte Anrufe erfolgten -zumindest von unserer Seite aus- noch nie. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Blogbeitrag über den untenstehenden Link.

Auf der Suche nach einem fairen und transparenten Anwalt, empfehlen wir www.anwaltsportal24.eu als Portal mit zahlreichen Fachanwälten für jedes Rechtsgebiet.

https://www.harald-gregoreck.de/richtigstellung-zum-blogbeitrag-der-rechtsanwaltskanzlei-radziwill-berlin-blidon-kleinspehn/

https://www.harald-gregoreck.de/richtigstellung-zum-blogbeitrag-der-rechtsanwaltskanzlei-radziwill-berlin-blidon-kleinspehn-2/

https://www.harald-gregoreck.de/richtigstellung-zum-blogbeitrag-der-rechtsanwaltskanzlei-radziwill-berlin-blidon-kleinspehn-3/

Quelle: Harald-Gregoreck



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