ECOVIS med – Ausgabe 4/2022

Pressemeldung der Firma ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
ECOVIS med – Ausgabe 4/2022


 

Im Magazin ECOVIS med 04/2022 lesen Sie:

Erfolgsgeschichte: Die Burchard Führer GmbH ist in einem Zukunftsmarkt erfolgreich. Sie saniert und entwickelt hauptsächlich Immobilien für die Altenpflege (Seite 3)

GoBD: Verfahrensdokumentation Was wie ein Bürokratiemonster klingt und zuerst einmal viel Arbeit macht, ist gleichzeitig eine große Chance für die Praxis. Beim Durchleuchten aller Abläufe und Strukturen lassen sich Potenziale in der Praxis erkennen (Seite 4)

Modernisierung des Personengesellschaftsrechts: Das neue Gesetz bringt Berufsausübungsgemeinschaften Rechtssicherheit. Die Praxisverträge sind aber zu prüfen (Seite 7)

Praxismietvertrag: Ein Mietvertrag aus dem Internet reicht für eine ärztliche Praxis nicht aus. Die Besonderheiten des Praxisbetriebs müssen sich im Vertrag widerspiegeln (Seite 8)

Werbung: Das Werberecht für Ärzte wurde gelockert. Der Grat zwischen erlaubter und berufswidriger Werbung ist aber immer noch schmal (Seite 10)

Vertragsarztrecht: Ärzte können sich im eigenen MVZ nicht anstellen. Denn wer angestellt ist, muss abhängig beschäftigt sein. Das trifft auf geschäftsführende Gesellschafter nicht zu (Seite 11)

Meldungen: Aktuelles aus Steuern und Recht (Seite 12)

Jetzt neu:

Dank Verlinkungen im PDF kommen Sie jetzt mit einem Klick vom Inhaltsverzeichnis zu den einzelnen Beiträgen. Sie möchten jemandem einen Beitrag per Mail schicken? Auch dafür gibt es nun Links im PDF – am Ende jedes Beitrags. Mit einem Klick öffnet sich eine E-Mail.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
ECOVIS AG Steuerberatungsgesellschaft
Ernst-Reuter-Platz 10
10587 Berlin
Telefon: +49 89 5898-266
Telefax: +49 (30) 310008556
http://www.ecovis.com

Ansprechpartner:
Gudrun Bergdolt
+49 (89) 5898-266



Dateianlagen:
    • ECOVIS med – Ausgabe 4/2022


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.