Videoübertragung: Jetzt ist der Gesetzgeber am Zug

Pressemeldung der Firma Deutscher Journalisten-Verband e.V. Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

Der Deutsche Journalisten-Verband hat den Gesetzgeber zu einer Präzisierung des Gerichtsverfassungsgesetzes aufgefordert. Nach den Vorstellungen des DJV sollte das Gesetz dahingehend geändert werden, dass Gerichte bei Platzmangel im Verhandlungssaal von der Möglichkeit der Videoübertragung eines Prozesses in einen weiteren Arbeitsraum für Journalisten Gebrauch machen können. „Das ist bisher nicht eindeutig geregelt“, kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Bei dem DJV-Vorstoß gehe es nicht um einen Dammbruch für Schauprozesse, sondern um faire Arbeitsbedingungen für Journalistinnen und Journalisten. Die Posse um die Akkreditierung von Journalisten zum anstehenden NSU-Prozess in München habe gezeigt, dass hier Handlungsbedarf für den Gesetzgeber bestehe.

„Wenige Dutzend Presseplätze für viel beachtete Gerichtsverfahren reichen nicht aus“, sagte Konken. „Die Richter müssen die Möglichkeit haben, die Zahl der Berichterstatter zu erhöhen, ohne mit dem Gerichtsverfassungsgesetz in Konflikt oder auch nur in eine Grauzone zu geraten.“



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