Achtung ist geboten – Abmahnwelle bezüglich kostenlosem Content von Nachrichtenagenturen

Unglaublich - aber wahr

Pressemeldung der Firma premiumpresse | P35.de

Diese Information soll über eine uns bekannte, unverständliche – wenngleich auch ernst zu nehmende – Abmahnwelle informieren.

Wir stellen die uns zur Sache vorliegenden Informationen interessierten Usern wie auch im Internet agierenden Webmastern inhaltlich zur Verfügung, um eine „allgemeine Vorbeugung“ gegen die aktuelle „Abmahnwelle“ großer Content- und Nachrichtenlieferer zu bieten.

Lesen Sie diese aktuellen Vorgänge und gelangen Sie nicht in die „Mühle dieser Abmahnwellen“ …

Quellenverweis:

Abmahnungen der Nachrichtenagentur AFP und der SID [Ursprung: 10/2010]

http://www.premiumpresse.de/…

http://www.premiumpresse.de/…

Weitere Quellenverweise zu dieser Information:

http://wmrk.de/…

Die den vorstehenden Text zu ebenso vorstehendem Link im Ursprung veröffentlichende Rechtsanwaltkanzlei erreichen Sie wie folgt:

Willers Müller-Römer Kunze & Partner Rechtsanwälte, Neusser Str. 93, 50670 Köln, Tel.: 0221-272348-0, Fax: 0221-272348-99, Ansprechpartner: Herr Stefan Müller-Römer, Internet: http://www.medienrechtsanwaelte.de

Anmerkung: Sollten auch Sie inhaltlich dazu beitragen können und wollen, die hier beschriebene Abmahnwelle inhaltlich zu ergänzen und fundierte Fallbeispiele liefern können, erbitten wir in solchem Fall eine Kontaktaufnahme an abmahnwelle@premiumpresse.de. Ihre E-Mail und deren Inhalt werden wir auf jeden Fall vertraulich behandeln! Eine eventuelle Veröffentlichung Ihrer Fallbeschreibung(en) erfolgt ausschließlich auf Ihren Wunsch hin sowie nach Absprache mit Ihnen – nicht automatisiert.

INFORMATION …

Seit Herbst 2010 sind urheberrechtliche Abmahnungen der Kanzlei KSP im Namen der Nachrichtenagentur Agence France Presse (AFP) und des Sport-Informations-Dienst GmbH & Co. KG (SID), die eine Tochtergesellschaft der AFP ist, im Umlauf, in denen erhebliche – bis zu knapp 200.000 € reichende – Schadensersatzansprüche wegen vermeintlicher Urheberrechtsverletzungen an Nachrichtentexten der AFP geltend gemacht werden.

Die Abmahnungen beziehen sich darauf, dass Texte ohne Zustimmung der AFP verwendet werden, an welchen die AFP angeblich das ausschließliche Nutzungsrecht i.S.d Urheberrechtgesetzes habe.

Eine nicht nachvollziehbare Schadensberechnung auf Basis der Vergütungsregeln des Deutschen Journalisten-Verbandes sowie abenteuerlich hohe Kosten für die Recherche und Dokumentation dieser angeblichen Urheberrechtsverletzungen tragen ihr Übriges dazu bei, diese Abmahnungen sehr ärgerlich und auch verdächtig zu machen.

Es handelt sich ganz offensichtlich um eine computergenerierte Ermittlung von Rechtsverstößen mit einer sog. Monitoring-Software, die Webseiten checkt und auswertet.

Rechtliche Bewertung dieser Abmahnwelle

Die Frage, ob Nachrichten überhaupt urheberrechtlich geschützt sind, lässt sich nicht generell beantworten, weil schon in jedem Einzelfall geprüft werden muss, ob ein Text die erforderliche Schöpfungshöhe erreicht hat. Allerdings gibt es klare Tendenz dahin, dass dies bei Nachrichten(meldungen) nicht der Fall ist. Denn Tatsachen, auf denen die Nachrichten ja basieren, sind natürlich nicht urheberrechtlich geschützt, sobald sie jemand niederschreibt, auch wenn das diese Agenturen und ihre Vertreter gerne anders hätten.

Das Landgericht Düsseldorf hat einen Urheberrechtsschutz bei Nachrichtenmeldungen, oder jedenfalls kurzen Teilen davon, abgelehnt (Urteil v. 25.04.2007, Az. 12 O 194/06). Im zu entscheidenden Fall hatte die Beklagte jeweils wenige Sätze oder Textpassagen von Meldungen, die von der Klägerin herausgebracht worden waren, übernommen oder zitiert und dabei sogar auf die Klägerin als Quelle hingewiesen. Bei Nachrichtenmeldungen, die lediglich eine Wiedergabe tatsächlicher Geschehnisse unter Zweckmäßigkeitsgesichtspunkten sind, liege nach Ansicht des Gerichts keine eigenschöpferische Gedankengestaltung zu Grunde.

Abmahnwelle

Bereits im Mai 2009 erhielten laut Frankfurter Rundschau tausende Personen anwaltliche Abmahnungen von der Nachrichtenagentur AFP, mehr als 10.000 Verstöße seien bislang von einer speziellen Monitoring-Software ermittelt worden. Mittlerweile scheint die zweite oder dritte Abmahnwelle auf Webseitenbetreiber zuzukommen. Längst geht es nicht mehr nur um Artikel von AFP, sondern jetzt sind auch sid, dapd und teleschau im Boot. Man fragt sich nur, wer noch alles auf die Idee kommt.

Es gibt gute rechtliche Gründe hier nicht (!) voreilig die geforderten Summen zu bezahlen. Wie die Gerichte mit dieser Thematik umgehen, bleibt abzuwarten. Meist ist es so, dass die Gerichte eine Weile brauchen, bevor sie merken, was da passiert und sich eine kritische Linie, die in § 49 Abs. 2 UrhG eine gute Basis findet, herausbildet. Um so wichtiger ist es also, ein dickes Fell zu haben und nicht trotz der ständigen Mahnungen bzw. Klageandrohungen einfach klein beizugeben.

Die computergenerierte Ermittlung von Rechtsverstößen, die ebenso in sog. filesharing-Abmahnungen gebräuchlich ist, macht es bei entsprechender Motivation heute relativ leicht, massenhaft Abmahnungen in kurzer Zeit zu erstellen. Dementsprechend schwappen häufig Abmahnwellen über das Land. Während man bei einer echten Welle aber davonlaufen sollte (wenn sie zu groß ist), gilt dies für solche Abmahnwellen nicht. Hier ist Ruhe zu bewahren bei gleichzeitigem konsequenten Handeln und sorgfältiger Prüfung unter Beachtung gesetzter Fristen! Ohne fachkundige anwaltliche Beratung sollten Sie hier nicht agieren, weil Urheberrecht eine Spezialmaterie ist, mit der sich auch längst nicht jeder Anwalt auskennt.

Wir raten unbedingt davon ab, sich selbst zu beraten (Motto: Jetzt helfe ich mir selbst), indem man sich im Internet informiert, wo man natürlich einiges findet, ohne zu wissen, ob da jemand Unsinn geschrieben hat.

Bereits bei der Unterlassungserklärung fängt es an: Wer sich damit nicht auskennt – und das gilt gerade auch für nicht spezialisierte Rechtsanwälte – sollte die Finger davon lassen. Weder sollte also eine vorgefertigte Unterlassungserklärung ungeprüft unterschrieben werden, noch sollte sie ohne entsprechende Fachkenntnis modifiziert werden. Auch bei der Wahl des Anwaltes ist also Vorsicht geboten. Spezialisierung ist in diesem Fall Trumpf. Uns sind schon abenteuerlich schlechte Beratungsergebnisse zu Ohren gekommen mit dem Ergebnis, dass die schlecht beratenen Abgemahnten jetzt auch noch ihren (ehemaligen) Anwalt verklagen müssen.

Wir kennen uns mit dieser Materie aus und beraten Sie gerne!

© Stefan Müller-Römer, Aug. 2011 + Okt. 2010, Alle Rechte vorbehalten

Hinweis der premiumpresse.de Administration:

Die den vorstehenden Artikel im Ursprung veröffentlichende Rechtsanwaltkanzlei erreichen Sie wie folgt:

Willers Müller-Römer Kunze & Partner

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Neusser Str. 93

50670 Köln

Tel.: 0221-272348-0

Fax: 0221-272348-99

Ansprechpartner: Herr Stefan Müller-Römer

E-Mail an Rechtsanwalt Müller-Römer senden

Internet: www.medienrechtsanwaelte.de

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