Auskunftsrecht der Medien: Minimalstandard reicht nicht aus
Ein Bundesgesetz über das Auskunftsrecht der Medien muss aus Sicht des Deutschen Journalisten-Verbands ganz oben auf der Agenda des neuen Bundestags stehen. Das sei die zwingende Konsequenz aus dem Urteil des Berliner Oberverwaltungsgerichts vom gestrigen Donnerstag (Az. OVG 6 S 46.12), erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Das Gericht hatte gegen einen Journalisten der Bild-Zeitung entschieden, der von der Bundestagsverwaltung wissen wollte, welche Bundestagsabgeordneten mehr als fünf Tablet Computer sowie ein Smartphone im Rahmen ihrer Sachleistungspauschale geordert hätten. Das OVG sah keinen Auskunftsanspruch des Journalisten, weil sich aus Artikel 5 des Grundgesetzes nur ein Minimalstandard der Auskunft ableiten lasse. Auch das Informationsfreiheitsgesetz könne nicht herangezogen werden. Dass Journalistinnen und Journalisten grundsätzlich ein Anrecht auf Auskünfte nach Minimalstandard haben, hatte im Frühjahr das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
„Hier bewahrheitet sich unsere im Frühjahr geäußerte Befürchtung, dass der Minimalstandard für journalistische Recherchen nicht ausreicht“, sagte der DJV-Vorsitzende. Für die kritische Berichterstattung sei deshalb ein Presseauskunftsrecht als Bundesgesetz unbedingt notwendig. „Wir erwarten vom Parlament, dass es sich nach der Bundestagswahl zügig an die Umsetzung macht.“
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