Bei Datenauskunft hartnäckig bleiben

c't über Auskunftspflicht von Firmen und Behörden

Pressemeldung der Firma c't

Zuhauf flattern Werbebriefe ins Haus von Firmen, mit denen man noch nie etwas zu tun hatte. Das müssen Betroffene nicht hinnehmen: Jeder Bürger hat das Recht zu erfahren, welche Infos Unternehmen und öffentliche Stellen über ihn sammeln und an wen sie weitergegeben werden, schreibt das Computermagazin c’t in Ausgabe 21/13.

Um herauszufinden, was Firmen über die eigene Person gespeichert haben, kann man sie um Auskunft bitten. „Unternehmen sind verpflichtet, dem Betroffenen über die zu seiner Person gespeicherten Daten, deren Herkunft, den Zweck der Speicherung und die Empfänger der Daten zu informieren“, erläutert c’t-Justiziar Joerg Heidrich. Die Auskünfte sind kostenlos. Eine Anfrage per E-Mail reicht generell aus, in der Praxis empfiehlt es sich aber durchaus, den Antrag schriftlich per Brief oder Fax zu stellen. Dabei helfen Musterschreiben, die man in der aktuellen c’t findet. Verweigert ein Unternehmen diese Auskunft, schaltet man am besten den Datenschutzbeauftragten des Landes ein oder wendet sich an einen Anwalt. Auch Behörden sind zur Auskunft über gespeicherte Daten verpflichtet. Allerdings muss der dafür erforderliche Aufwand im Verhältnis zum Informationsinteresse des Betroffenen stehen.

Wer keine Werbebriefe mehr bekommen möchte, muss der Nutzung seiner Daten in einem sogenannten Opt-Out-Verfahren widersprechen. In den meisten Fällen gibt das Bundesdatenschutzgesetz Betroffenen gegenüber Unternehmen auch das Recht, die Löschung der eigenen Daten zu veranlassen.

Für viele Unternehmen ist der Verkauf von Kundendaten ein höchst profitables Geschäft. Auch über Rabattsysteme und Verlosungen werden Adressdaten gewonnen, die dann gewinnbringend weiterveräußert werden. Das widerspricht erst einmal dem Ziel des Datenschutzgesetzes. „In der Praxis steht dem Datenschutzgedanken das sogenannte Listenprivileg der Privatwirtschaft entgegen. Es erlaubt Unternehmen, Daten von Privatpersonen auch ohne deren Zustimmung weiterzugeben und für Direktwerbung zu nutzen“, sagt Heidrich. Die gilt allerdings nur für Postbriefe: E-Mail-Werbung und Ansprachen via Fax, SMS oder Telefon sind ohne vorherige Zustimmung in den allermeisten Fällen gesetzwidrig.



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