BILD-Festzelthammer: DJV begrüßt Einlenken

Pressemeldung der Firma Deutscher Journalisten-Verband e.V. Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

Aktuelle Entwicklung im Fall der Knebelbedingungen zum BILD-Festzelthammer auf dem Bremer Freimarkt: Wie die Springer- Kommunikation dem DJV mitteilte, handelte es sich „um den Fehler eines von uns beauftragten Dienstleisters. Offensichtlich ist ein nicht mit uns abgestimmtes Akkreditierungsformular verwendet worden. Wir haben den Dienstleister bereits angewiesen, dies umgehend bei den bereits akkreditierten Journalisten klarzustellen.“ Springer lehne „solche Akkreditierungsbedingungen für Journalisten grundsätzlich ab, da sie nicht unserem journalistischen Selbstverständnis entsprechen“. Der Deutsche Journalisten- Verband begrüßt das Einlenken.

Nach den Akkreditierungsbestimmungen der Hamburger S+K Verkaufsförderungsgesellschaft sollten Journalisten, die über das Festzelt der BILD auf dem Bremer Freimarkt berichten wollen, sich verpflichten, Texte und Bilder mit dem Hinweis auf den „BILD-Festzelthammer“ zu versehen. Im Falle der Zuwiderhandlung sollten 7.500 Euro Vertragsstrafe fällig werden. Das ist nach der Springer-Intervention nun vom Tisch.



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