BKA druckt Waffen zu Testzwecken

Technology Review über 3D-gedruckte Waffen

Pressemeldung der Firma Heise Medien Gruppe GmbH & Co KG

Mit 3D-Druck lassen sich funktionierende Waffen herstellen. Jetzt hat das Bundeskriminalamt (BKA) in Berlin selbst einen 3D-Drucker angeschafft, um zu testen, wie gefährlich damit hergestellte Waffen sind, schreibt das Technologiemagazin Technology Review in seiner aktuellen Ausgabe 12/2013 .

Wenn Terroristen mittels 3D-Druck Schusswaffen herstellen können, drohen neue Gefahren im Luftverkehr. Einzelne Kunststoffteile, die erst im Flugzeug zusammengebaut werden, lassen sich um einiges leichter an Bord schmuggeln als eine Waffe aus Metall. Wie eine Sprecherin des BKA gegenüber Technology Review erklärte, sollen die Versuche voraussichtlich bis zum Jahresende laufen. Die Sicherheitsbehörden wollen zudem herausfinden, inwieweit sie die neue Waffentechnik für eigene polizeiliche Zwecke nutzen können.

Dass mit 3D-Druck funktionierende Waffen hergestellt werden können, zeigte im Mai der texanische Waffennarr Cody Wilson, der auf seiner Webseite sein aus 16 Teilen bestehendes Kunststoffmodell und Schusstest-Videos präsentierte. Zwar musste der Jurastudent die Baupläne auf Anordnung des US-Außenministeriums aus dem Netz nehmen, sie wurden aber bis dahin hunderttausendmal heruntergeladen und sind immer noch auf der Internet-Tauschbörse Pirate Bay verfügbar.

Die Versuche schrecken auch die Druckerhersteller auf. Die dänische Firma Create It Real hat angekündigt, eine Software für 3D-Drucker zu entwickeln, die Bauteile von Waffen erkennt und deren Ausdruck unterbricht. „Neben meiner Frustration darüber, dass die positiven Nutzungen des 3D-Drucks in den Hintergrund treten, wollen wir die Produzenten auch von der Haftung für Schäden freistellen“, sagte Firmenchef Jeremie Pierre Gay gegenüber Technology Review. „Denn mit billigen Druckern hergestellte Waffen können in der Hand explodieren.“ Sobald eine druckbare Waffe bekannt wird, landet sie in einer Datenbank. Das Programm vergleicht dann den Druckauftrag mit den hinterlegten Plänen – und soll die Herstellung blockieren.



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