FRK erhebt schwere Vorwürfe gegen das „Entwicklungskonzept Brandenburg – Glasfaser 2020“

MediaLABcom: Bei EU-Beschwerde und Klage drohen Wirtschaftsminister Christoffers und der Landesregierung Rückforderung der Fördergelder und Schadensersatz in Millionenhöhe

Pressemeldung der Firma FRK - Fachverband Rundfunk- und BreitbandKommunikation

In der heute erschienenen Juni-Ausgabe des Infodienstes MediaLABcom (www.medialabcom.de) wird ein Rechtsgutachten zu dem ‚Entwicklungskonzept Brandenburg Glasfaser 2020‘ von der Kanzlei des Justiziars des FRK, MMR (Berlin/Mainz) exklusiv von den Autoren, Rechtsanwälte Müller und Rößner, vorgestellt, das im Ergebnis zu dem Schluss kommt: „Es bestehen erhebliche beihilferechtliche Bedenken gegen die gegenwärtige Ausschreibungspraxis in Brandenburg im Rahmen des ‚Entwicklungskonzepts Brandenburg – Glasfaser 2020“.

Wie der Vorsitzende des Fachverbands Rundfunk- und BreitbandKommunikation (FRK), Heinz-Peter Labonte, erläutert, weise das Gutachten nach Meinung des FRK schlüssig nach, dass bezüglich

• der Technologieneutralität,

• des offenen Zugangs auf Vorleistungsebene mit Blick auf Vectoring,

• der Diskriminierung kleiner und mittlerer Unternehmen und

• der Transparenz mit Blick auf die Nutzung bestehender Infrastrukturen

erhebliche beihilferechtliche Bedenken gegen die genannte Ausschreibungspraxis in Brandenburg im Rahmen diese Projektes „Glasfaser 2020“ bestünden. Der FRK-Vorsitzende macht darauf aufmerksam, dass im Falle der Nichterfüllung einer dieser Voraussetzungen nach den Breitbandleitlinien der EU eine eingehende Prüfung erforderlich sei, was dazu führen könne, dass die Beihilfe als mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wird.

Der von der Kanzlei MMR in MediaLABcom geschilderte Sachverhalt wird nach Labontes Worten dazu führen, dass die Europäische Kommission wohl zu prüfen haben werde, ob diese Ausschreibungspraxis Brandenburgs noch mit dem Europäischen Beihilferecht in Einklang steht. Sollte sie hierbei im Ergebnis einen Verstoß gegen das Europäische Beihilferecht sehen, hätte dies nicht nur die Nichtigkeit der in diesem Zusammenhang beschlossenen Verträge und die Rückforderung der gewährten Beihilfe zur Folge. „Zudem stünden den nicht zum Zuge gekommenen Wettbewerbern der Deutschen Telekom AG nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung gegen die Beihilfe gewährende Stelle mit Blick auf das beihilferechtliche Durchführungsverbot grundsätzlich Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche zu.“

Labonte abschließend: „Nach BER kommt hier ein weiterer Millionenflopp auf Brandenburg und seine Steuerzahler zu. Herzlichen Glückwunsch, Herr Minister Christoffers, dass Sie dies trotz Warnungen aus dem Mittelstand so durch- und herbeigeführt haben.“

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