Gabriel: Beschlossene Verschärfung der Sanktionen gegen Russland dringend nötig

Pressemeldung der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Die Europäische Union (EU) hat sich am 29. Juli auf sektorale Wirtschaftssanktionen gegen Russland geeinigt (PDF: 58 KB). Die Sanktionen beinhalten ein Waffenembargo, Maßnahmen im Bereich Kapitalmarkt sowie Verbote für die Ausfuhr von Dual-Use-Gütern und Ausrüstung für bestimmte Projekte im Energiebereich. Daneben umfassen die beschlossenen Maßnahmen die Ausweitung von Kontensperrungen und Einreiseverboten und ein Investitions- und Lieferverbot für bestimmte Infrastrukturprojekte auf der Krim.

Bundesminister Sigmar Gabriel betonte, dass die Verschärfung der Sanktionen gegen Russland dringend nötig sei, um alle Parteien an den Verhandlungstisch zu bekommen. Er unterstrich, dass es in Zeiten, in denen es um Krieg und Frieden ginge, nicht um Wirtschaftspolitik gehen dürfe: „Wir dürfen nicht aus Angst vor wirtschaftlichen Folgen zulassen, dass auf diesem Kontinent Krieg und Bürgerkrieg immer größer werden“, so Gabriel. Er zeigte sich überzeugt, dass die Sanktionen angesichts der schlechten Situation der russischen Wirtschaft schnell wirken würden.

Die Bundesbank ist für Sanktionen im Bereich Kapitalmarkt und weitere Listen zuständig. Sie informiert per Rundschreiben, online und über ihr Servicezentrum. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für die Bereiche Sanktionen, Waffenembargo, Dual-Use und Ausrüstung im Energiebereich zuständig. Neben der BAFA-Genehmigung bedarf es auch einer Anmeldung der Ausfuhren beim Zoll.

Wer derzeit Geschäfte mit Russland tätigt, sollte sich intensiv über die neuen Sanktionsmaßnahmen informieren. Informationen stellen unter anderem BAFA und Bundesbank kurzfristig auf ihren Internetseiten zur Verfügung.

Die Rechtsakte werden voraussichtlich am Donnerstag in einem schriftlichen Verfahren endgültig von den Mitgliedstaaten angenommen, im Anschluss daran im Amtsblatt der EU veröffentlicht und am darauffolgenden Tag in Kraft treten. Die zur Umsetzung der Beschlüsse ergangenen EU-Verordnungen sind in der gesamten Europäischen Union unmittelbar anwendbar und bedürfen keines weiteren nationalen Umsetzungsaktes.



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