Pressemeldung der Firma WKS-Gruppe
Der Erwerb des Eigentums oder Miteigentums an einem bebauten Grundstück durch den überlebenden Ehegatten bleibt erbschaftsteuerfrei, soweit der Erblasser darin bis zum Erbfall eine Wohnung zu eigenen Wohnzwecken genutzt hat. Weitere Voraussetzung ist, dass das Grundstück beim Erwerber unverzüglich zur Selbstnutzung bestimmt ist (sog. Familienheim).
Aufgrund testamentarischer Verfügungen wurde das Eigentum an dem zum Nachlass gehörenden Grundstück an die beiden Kinder des Erblassers übertragen und der Ehefrau im Gegenzug ein lebenslanges Wohnrecht an der vormals gemeinsamen ehelichen Wohnung eingeräumt. Das Finanzamt setzte Erbschaftsteuer fest, ohne die Steuerbefreiung für Familienheime zu berücksichtigen.
Der Bundesfinanzhof bestätigte dies. Von einem von der Erbschaftsteuer befreiten Erwerb eines Familienheims von Todes wegen ist nur dann auszugehen, wenn der längstlebende Ehegatte endgültig zivilrechtlich Eigentum oder Miteigentum an einer als Familienheim begünstigten Immobilie des verstorbenen Ehegatten erwirbt und diese zu eigenen Wohnzwecken selbst nutzt. Die letztwillige Zuwendung eines dinglichen Wohnrechts an dem Familienheim erfüllt dagegen nicht die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung.
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Durch die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Wirtschaftsprüfern, Certified Public Accountants (US-Wirtschaftsprüfern), Steuerberatern und Rechtsanwälten entwickeln wir umfassende und ganzheitlich optimierte Lösungen für nationale und internationale Klienten.
Seit über 30 Jahren begleiten wir unsere Mandanten in ihren wachsenden Anforderungen. Über unsere Zugehörigkeit zu MSI Legal and Accounting Network Worldwide können wir unsere Mandanten in 200 Büros in 90 Ländern fast überall auf der Welt betreuen.
Über uns:
1968 Gründung einer Einzelkanzlei durch Hans Walter
1987 Eintritt von Roland Klimesch als Partner;
1992 Gründung der WKS GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
1996 Eintritt von Andreas Kastner als Partner;
1999 Gründung der Walter und Partner Rechtsberatung zur Betreuung von Mandanten bei rechtlichen Gestaltungen
2000 Eintritt von Konrad Walter als Partner
2001 Gründung der WKK Consulting und Service GmbH, Unternehmensberatung
2002 Erweiterung der Rechtsberatung um Dr. jur. Jörg-Erik Ammann und Mathias Wich zur Vertiefung und Erweiterung der langjährigen Kooperration mit der Anwaltskanzlei Geisenhainer Dr. Ammann & Hoogen
2003 Internationale Anbindung der Gruppe an MSI Legal and Accounting Network Worldwide, London
Durch die Zusammenführung von Know How optimieren wir unsere Kompetenz. Jahrzehntelange Erfahrungen und Verbindungen können wir so zum Vorteil unserer Mandanten einsetzen.
Unsere Welt ist täglich neu. Sowohl die Partner als auch die Mitarbeiter befinden sich in kontinuierlicher Weiterbildung, um den Wandel aktualisiert zu begleiten.
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