Gutscheine unterm Weihnachtsbaum
IHK Merkblatt klärt über Rechte und Pflichten auf
Pressemeldung der Firma Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
In der Vorweihnachtszeit werden besonders viele Geschenkgutscheine im Handel ausgestellt. Allerdings entstehen bei Händlern und Kunden häufig Unsicherheiten zu den Ansprüchen, die sich aus einem solchen Gutschein ergeben – wenn es etwa um die Einlösung, die Barauszahlung oder auch um die Verjährung eines Geschenkgutscheines geht. Zu den Rechten und Pflichten für Händler, Beschenkte und Gutscheineinkäufer klärt die IHK in ihrem Infoblatt „Gutscheine“ auf.
Dieses steht auf der Homepage der IHK Saarland unter der Kennzahl 64 zum Download zur Verfügung.
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Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
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66119 Saarbrücken
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