Übersicht der Zollregeln für Geschenksendungen in 49 Länder

IHK Heilbronn-Franken legt Broschüre "Geschenke über die Grenze" neu auf

Pressemeldung der Firma Industrie- und Handelskammer Heilbronn-Franken

Bereits in 5. Neuauflage veröffentlicht die IHK Heilbronn-Franken jetzt ihre Broschüre „Geschenke über die Grenze“. Der Leitfaden für Mitbringsel und Aufmerksamkeiten bei internationalen Geschäftskontakten bietet einen Überblick der Zollregelungen für Geschenksendungen in 49 Länder.

Kleine Geschenke erhalten bekanntlich die Freundschaft und sind insbesondere bei internationalen Geschäftskontakten häufig unverzichtbar – sei es als Mitbringsel zu einem Meeting oder als Aufmerksamkeit anlässlich eines Festtags bzw. Firmenjubiläums.

Oft werden jedoch die damit verbundenen Zollprobleme unterschätzt. Denn nicht in allen Ländern gibt es privilegierende Sonderregeln für Geschenke, so dass sie häufig wie ganz normale Handelsware abzufertigen sind. Die hierbei anfallenden Zölle sind dabei in der Regel gar nicht der Rede wert. Ärgerlich ist vielmehr der damit verbundene Papierkrieg sowie der Zeitverlust. Wenn bei Paketsendungen der Beschenkte gar selbst zum Zoll muss wird das Vorhaben gänzlich konterkariert.

Pünktlich zur Vorweihnachtszeit hat die IHK Heilbronn-Franken jetzt ihre Broschüre „Geschenke über die Grenze“ überarbeitet und aktualisiert. Sie enthält Angaben zu 49 Länder, die von den vor Ort ansässigen Auslandshandelskammern abgefragt wurden.

Die 136 Seiten starke Broschüre steht kostenfrei auf der Homepage der IHK Heilbronn-Franken unter www.heilbronn.ihk.de/Geschenke als Download zur Verfügung.

Diese Medien-Info kann auch per Internet unter www.heilbronn.ihk.de/… abgerufen werden.



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