DJV fordert Erhalt der Pressefusionskontrolle

Pressemeldung der Firma Deutscher Journalisten-Verband e.V. Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

Die Pressefusionskontrolle sollte in ihrer bestehenden Form erhalten bleiben. Sie hat sich aus Sicht des Deutschen Journalisten-Verbandes als wirksames Instrument zur Verhinderung von Meinungsmonopolen in Deutschland bewährt. Die vom Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) auf dessen Zeitungskongress gegenüber Bundeskanzlerin Angela Merkel angekündigte gemeinsame Stellungnahme mit der Lokalpresse zum Pressefusionsrecht nannte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken „völlig überflüssig“. Er erinnerte daran, dass der DJV zuletzt vor zwei Jahren der von den Verlegern erhobenen Forderung nach Erhöhung der so genannten Aufgreifschwelle von 25 auf 100 Millionen Euro eine klare Absage erteilt habe: „Es ist nach wie vor richtig, dass ohne die Zustimmung des Bundeskartellamts geplante Fusionen oder Übernahmen von Verlagen oberhalb von 25 Millionen Euro Umsatz nicht möglich sind.“ Auch die Grenzen des Pressefusionsrechts zu Nachbarverlagen dürften nicht aufgeweicht werden, forderte der DJV-Vorsitzende.

Es sei sowohl für die redaktionellen Arbeitsplätze als auch für Medienvielfalt schädlich, wenn das Pressefusionsrecht im Sinne der Verleger gelockert werde. Die Meinungsvielfalt als wichtiges Qualitätsmerkmal der deutschen Zeitungslandschaft dürfe nicht kurzfristigen Gewinninteressen einzelner Verlage geopfert werden, mahnte der DJV-Vorsitzende. „Weniger Zeitungstitel bedeuten weniger redaktionelle Arbeitsplätze und weniger publizistische Vielfalt. Statt auf Abbau sollten die Verleger auf Innovationen setzen.“



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten
Schiffbauerdamm 40
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 7262792-0
Telefax: +49 (30) 7262792-13
http://www.djv.de

Ansprechpartner:
Hendrik Zörner
Pressesprecher
+49 (30) 7262792-0



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.