DJV gegen kürzeren Gründungszuschuss für Freie

Pressemeldung der Firma Deutscher Journalisten-Verband e.V. Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

Der Deutsche Journalisten-Verband hat an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags appelliert, der von der Bundesregierung geforderten Reform des Gründungszuschusses am kommenden Freitag die Zustimmung zu verweigern. „Diese so genannte Reform wirft jungen Journalisten auf dem Weg in die Selbständigkeit Knüppel zwischen die Beine“, kritisierte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Die Pläne der Bundesregierung sehen vor, den Gründungszuschuss von einer Pflicht- in eine Ermessensleistung umzuwandeln und dessen Bezugsdauer von neun auf sechs Monate zu verkürzen. „Am Beginn der freiberuflichen Tätigkeit von Journalistinnen und Journalisten kann nicht die Ermessensentscheidung eines Sachbearbeiters stehen“, sagte Konken. „Freie Journalisten brauchen Planungssicherheit.“

Konken wies darauf hin, dass sich die von der damaligen christlich-liberalen Bundesregierung im Jahr 1986 als Überbrückungsgeld eingeführte Existenzförderung für Arbeitslose als wertvolles Instrument zur Unterstützung von Existenzgründern bewährt habe. Der heutige Gründungszuschuss habe das Konzept fortgeführt. Die geplanten Änderungen liefen dagegen de facto auf eine Abschaffung der bisherigen Förderkonzeption hinaus. „Viele Arbeitnehmer mit befristeten Verträgen rechnen mit der Möglichkeit, sich anschließend selbständig zu machen. In der Startphase zählt jeder Euro.“ Es sei an den Bundestagsabgeordneten, den Reformplänen der Regierung einen Riegel vorzuschieben.



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