Braunschweiger Gericht untersagt AGB für Freie
Der Deutsche Journalisten-Verband hat gemeinsam mit ver.di einen weiteren juristischen Erfolg für die freien Journalisten und Fotografen errungen. Im Rechtsstreit der beiden Gewerkschaften gegen den Braunschweiger Zeitungsverlag hat das Landgericht Braunschweig jetzt die Vertragsbedingungen des Verlags für ungültig erklärt (Az. 9 O 1352/11). Die Konditionen für die freie Mitarbeit von Journalisten und Fotografen bei der Braunschweiger Zeitung verstoßen nach Meinung des Gerichts gegen das Urhebervertragsrecht. „Der Braunschweiger Richterspruch hat ein weiteres Mal bestätigt“, urteilte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken, „dass die freien Mitarbeiter von den Verlagen nicht nach Belieben ausgebeutet werden dürfen.“
Im Einzelnen entschieden die Braunschweiger Richter, dass sowohl ein pauschales Zeilenhonorar im niedrigen Cent-Bereich für alle Nutzungen als auch die Abtretung aller Verwertungsrechte an den Verlag nicht statthaft seien. Ein Fotohonorar von nur 20 Euro pro Bild verstoße gegen das Prinzip der angemessenen Vergütung. Das Gericht stellte auch klar, dass sich die Zeitung an die gesetzliche Pflicht zur Namensnennung halten müsse. Unzulässig sei darüber hinaus die Abwälzung der Haftung vom Verlag auf die Freien.
Der DJV-Vorsitzende sagte, es sei überfällig, dass die Verlage ihre Honorarbedingungen endlich der aktuellen Rechtsprechung anpassten.
Eine ausführliche Beschreibung des Braunschweiger Urteils findet sich im DJV-Freienblog unter http://frei.djv-online.de.
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