DJV stellt klar: Auslagenersatz für Bildjournalisten ist Pflicht

Pressemeldung der Firma Deutscher Journalisten-Verband e.V. Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

Der Deutsche Journalisten-Verband hat aus gegebenem Anlass den Ersatz von Auslagen als legitimen Anspruch von Bildjournalisten bezeichnet. „Das gilt gerade im digitalen Zeitalter, in dem Bildjournalistinnen und -journalisten ihre Bilder mit erheblichem Aufwand für Server, Portale und Bildverschlagwortung bereitstellen“, erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. In dem Zusammenhang kritisierte er ein Schreiben des Axel Springer-Verlags, in dem angekündigt wird, die Zahlung der branchenüblichen Downloadgebühren in diesem Jahr um die Hälfte kürzen und 2013 ganz abschaffen zu wollen.

Konken wies darauf hin, dass die Verlage zur Erstattung von Auslagen verpflichtet seien. „Die Vergütungsregeln für hauptberufliche Journalisten an Tageszeitungen und der Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche Journalisten schreiben das vor“, betonte Konken. Bei den Zeitschriften sei die Übernahme dieser Regelung aus den Vergütungsregeln an Tageszeitungen Konsens. Im Übrigen ergebe sich ein Anspruch auf Auslagenersatz auch schon aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch.

Der DJV-Vorsitzende kündigte an, dass sich die Bildjournalisten gegen die einseitige Vorgehensweise des Springer-Verlags gemeinsam mit dem DJV wehren würden. Fraglich sei, ob die Vorgehensweise des Konzerns nicht auch unter wettbewerbsrechtlichen Aspekten als Missbrauch einer Machtposition im Medienmarkt als rechtswidrig einzustufen sei.



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