DJV mahnt zurückhaltende Berichterstattung an

Pressemeldung der Firma Deutscher Journalisten-Verband e.V. Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

Im Zusammenhang mit dem Prozess gegen den norwegischen Massenmörder Anders Behring Breivik hat der Deutsche Journalisten-Verband eine zurückhaltende Berichterstattung angemahnt. Es gelte, den Spagat zwischen dem Informationsauftrag der Journalistinnen und Journalisten und dem Opferschutz zu schaffen, sagte DJVBundesvorsitzender Michael Konken: „Journalisten dürfen sich nicht zu Breiviks unfreiwilligen Helfern machen lassen.“ Der Beschuldigte habe es darauf angelegt, den Strafprozess als Medienspektakel zu missbrauchen. Journalisten dürften ihm nicht auf den Leim gehen.

„Auch in diesem Fall, der für Norwegen eine Katastrophe war, gelten die Richtlinien des Pressekodex“, betonte Konken. So sehe etwa dessen Ziffer 11.2 vor, dass sich die Medien „nicht zum Werkzeug von Verbrechern machen“ lassen dürften. Und weiter heiße es: „Die Berichterstattung über Unglücksfälle und Katastrophen findet ihre Grenze im Respekt vor dem Leid von Opfern und den Gefühlen von Angehörigen. Die vom Unglück Betroffenen dürfen grundsätzlich durch die Darstellung nicht ein zweites Mal zu Opfern werden.“ Konken: „Wenn Journalisten den Ausführungen des Angeklagten so viel Raum schenken, wie er es sich wünscht, geraten Schrecken und Ungeheuerlichkeit seiner Taten in den Hintergrund.“ Das dürfe auf keinen Fall geschehen.



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