ARD und ZDF werden auch langfristig in den Netzen der FRK-Mitglieder verbreitet

Unabhängige Kabelnetzbetreiber sind von der ARD/ZDF-Entscheidung, die Kabel-Verträge mit den regionalen Kabelnetzbetreibern zu kündigen, nicht betroffen

Pressemeldung der Firma FRK - Fachverband Rundfunk und BreitbandKommunikation

Die unabhängigen mittelständischen Kabelnetzbetreiber des Fachverbands Rundfunk und BreitbandKommunikation – FRK sind von der ARD/ZDF-Entscheidung, die Kabel-Verträge mit den regionalen Kabelnetzbetreibern zu kündigen, nicht betroffen.

FRK hat Kartellbeschwerde gegen die großen regionalen Kabelgesellschaften und die vier großen Senderfamilien eingereicht.

Köln, den 14.06.2012

„Wir müssen endlich die inzwischen eingetretenen massiven Wettbewerbsverzerrungen und beschränkungen für die Kunden der im FRK zusammengeschlossenen alternativen unabhängigen mittelständischen Kabelnetzbetreiber (uKNB) beseitigen. Deshalb haben wir am 04.06.2012 eine Beschwerde beim Kartellamt wegen wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen, Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung u.a. eingereicht“, erklärte der Vorsitzende des Fachverbands Rundfunk und BreitbandKommunikation – FRK, Heinz-Peter Labonte, heute am Rande der ANGA Cable in Köln.

Seit dem Verkauf der Kabelnetze der Telekom Ende des letzten Jahrhunderts zahlten die vier großen Sendergruppen ARD, ZDF, Pro7Sat1 und RTL Einspeiseentgelte an die Betreiber der ehemaligen Telekomnetze. Die Einnahmen der heutigen großen regionalen Kabelgesellschaften überstiegen seit Jahren bei weitem die Beträge, die sie an die Sender der großen Sendergruppen für die Nutzung der Urheberrechte bezahlten.

Dem gegenüber würden den uKNB (Kabelnetzbetreiber im Besitz der Wohnungswirtschaft, des Handwerks und der Kommunen) seit mehr als einem Jahrzehnt entsprechende Verhandlungsergebnisse verweigert. „Gegen dieses Kartell der vier großen Sendergruppen und der großen regionalen Netzbetreiber richtet sich die Kartellbeschwerde des FRK“, erläuterte Labonte. Denn der FRK fordere schon seit Beginn der Zahlung dieser Transportentgelte das Ende der Wettbewerbsverzerrungen.

Sollten entsprechend der KEF-Beschlüsse (Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten) nunmehr auch die großen regionalen Kabelgesellschaften keine Transportentgelte mehr erhalten bzw. diese wettbewerbsneutral mit der Vergabe der Urheberrechte verrechnet werden, so sei das zwar für die großen regionalen Kabelgesellschaften und ihre Finanzinvestoren bedauerlich, aber dies würde dann endlich auch die jahrzehntelange Wettbewerbsverzerrung aufheben.

Abschließend erklärte Labonte: „Wir werden sehr genau darauf achten, ob diese Praxis sich dann nicht nur für die Öffentlich-Rechtlichen verändern wird oder ob die Wettbewerbsverzerrung mit den privaten Sendergruppen und den Regionalgesellschaften als Kartell fortbestehen wird. Insofern lassen auch die Entscheidungen von KEF, ARD und ZDF bzw. der Hinweis des Kartellsamts, nicht mehr gemeinsam über Einspeisegebühren mit den Regionalgesellschaften zu verhandeln, unsere Kartellbeschwerde nicht obsolet werden.“

Kontakt:

Heinz-Peter Labonte

Vorsitzender des FRK:

Steinritsch 2, 55270 Klein-Winternheim

Tel. 06136 – 9969.10, .11, .12

Fax 06136 – 85708

Mobil 0171 – 8028640

via FRK labonte@kabelverband-frk.de www.kabelverband-frk.de

Direkt hp.labonte.kombunt@t-online.de www.kombunt-labonte.de



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
FRK - Fachverband Rundfunk und BreitbandKommunikation
Bergmannstraße 26
01979 Lauchhammer
Telefon: +49 (3574) 460693
Telefax: +49 (3574) 460694
http://www.kabelverband-frk.de

Ansprechpartner:
Heinz-Peter Labonte (E-Mail)
Vorsitzender des FRK
+49 (6136) 9969-10

Der FRK hat sich umbenannt. FRK steht seit Abstimmung der Mitgliederversammlung im Mai 2012 für Fachverband für Rundfunk und BreitbandKommunikation (ehemals Fachverband für Runkfunkempfangs- und Kabelanlagen)


Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.