DJV kritisiert Gesetzentwurf zur Pressefusionskontrolle

Pressemeldung der Firma Deutscher Journalisten-Verband e.V. Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

Der Deutsche Journalisten-Verband ruft den Bundestag auf, nicht dem Gesetzentwurf zur Pressefusionskontrolle zuzustimmen. Der Gesetzentwurf wird heute im Plenum in erster Lesung beraten. Er ist Teil des Gesetzentwurfs zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (8. GWB-Änderung). Die bestehende Pressefusionskontrolle hat sich nach Überzeugung des DJV als Instrument zur Wahrung der Pressevielfalt und damit letztendlich der Pressefreiheit bewährt. Eine Reform der Pressefusionskontrolle wie im Gesetzentwurf enthalten, ist überflüssig. Das hat der DJV bereits in einer Stellungnahme gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium im November vergangenen Jahres ausführlich begründet.

Die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen zur Pressefusionskontrolle (§ 38) zielen auf leichtere Verlagsübernahmen ab. Dies ist nach Überzeugung des DJV unnötig. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken kritisierte: „Es fehlt valides Zahlenmaterial über die wirtschaftliche Situation der Verlage. Der Gesetzentwurf wirkt so, als ob er ausschließlich auf nicht näher begründeten Verlegerforderungen nach einer Reform der Pressefusionskontrolle beruht.“ Konken zufolge ist es „zwar richtig, dass die Printauflagen zurückgehen, doch durch ihre eigenen Online-Auftritte sichern die Zeitungen und Zeitschriften ihre publizistische Bedeutung ab.“ Im Gesetzentwurf ist hingegen die Rede von einer wachsenden Konkurrenz neuer Anbieter im Internet gegenüber den Verlagen. In der DJV-Stellungnahme heißt es dazu: „Die Annahme, die heutigen Pressemärkte seien einem erhöhten Wettbewerb durch andere Mediengattungen ausgesetzt, ist nicht tragfähig.“

Der DJV appelliert an die Bundestagsabgeordneten aller Parteien, sich heute nicht nur für den Erhalt der bestehenden Pressefusionskontrolle, sondern auch für den Erhalt des Presse-Grosso durch gesetzliche Verankerung stark zu machen. Auch darüber wird heute an Hand vorliegender Anträge beraten.



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