Leistungsschutzrecht: Ansprüche von Urhebern sichern

Pressemeldung der Firma Deutscher Journalisten-Verband e.V. Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

Der Deutsche Journalisten-Verband hat die Abgeordneten des Deutschen Bundestags aufgefordert, den Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage zugunsten der Urheber nachzubessern. Es müsse sichergestellt werden, dass die journalistische Arbeit durch ein Leistungsschutzrecht nicht beeinträchtigt werden könne, forderte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. „Die Interessen der Journalistinnen und Journalisten als Urheber müssen vollständig gewahrt werden.“ Die Urheber müssten wegen der mit einem Leistungsschutzrecht verbundenen mittelbaren Nutzung ihrer Werke angemessen beteiligt werden. Mit der Wahrnehmung der Ansprüche von Journalisten sollte eine Verwertungsgesellschaft beauftragt werden. Konken: „Journalisten sind nicht das überflüssige Reserverad des Medienbetriebs, sondern sein Motor.“ Dem müsse das Leistungsschutzrecht Rechnung tragen.

„Das Anliegen der Verlage, die Nutzung von Informationen kostenpflichtig zu machen, ist nachvollziehbar“, sagte der DJV-Vorsitzende. Die digitalen Inhalte der Verlagsportale machten einen wesentlichen Anteil an den Klickzahlen der großen Suchmaschinenbetreiber aus. „Google malt aus sehr durchsichtigen Gründen schwarz. Dass Qualitätsjournalismus seinen Preis hat, müssen auch die Betreiber von Suchmaschinen akzeptieren, wenn sie diese Inhalte nutzen.“ Zwingend sei, dass von dem zu erwartenden Aufkommen ein gerechter Anteil zu den Journalisten gelange.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten
Schiffbauerdamm 40
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 7262792-0
Telefax: +49 (30) 7262792-13
http://www.djv.de

Ansprechpartner:
Hendrik Zörner
Pressesprecher
+49 (30) 7262792-0



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.