Leistungsschutzrecht: Ansprüche von Urhebern sichern
Der Deutsche Journalisten-Verband hat die Abgeordneten des Deutschen Bundestags aufgefordert, den Gesetzentwurf zum Leistungsschutzrecht für Presseverlage zugunsten der Urheber nachzubessern. Es müsse sichergestellt werden, dass die journalistische Arbeit durch ein Leistungsschutzrecht nicht beeinträchtigt werden könne, forderte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. „Die Interessen der Journalistinnen und Journalisten als Urheber müssen vollständig gewahrt werden.“ Die Urheber müssten wegen der mit einem Leistungsschutzrecht verbundenen mittelbaren Nutzung ihrer Werke angemessen beteiligt werden. Mit der Wahrnehmung der Ansprüche von Journalisten sollte eine Verwertungsgesellschaft beauftragt werden. Konken: „Journalisten sind nicht das überflüssige Reserverad des Medienbetriebs, sondern sein Motor.“ Dem müsse das Leistungsschutzrecht Rechnung tragen.
„Das Anliegen der Verlage, die Nutzung von Informationen kostenpflichtig zu machen, ist nachvollziehbar“, sagte der DJV-Vorsitzende. Die digitalen Inhalte der Verlagsportale machten einen wesentlichen Anteil an den Klickzahlen der großen Suchmaschinenbetreiber aus. „Google malt aus sehr durchsichtigen Gründen schwarz. Dass Qualitätsjournalismus seinen Preis hat, müssen auch die Betreiber von Suchmaschinen akzeptieren, wenn sie diese Inhalte nutzen.“ Zwingend sei, dass von dem zu erwartenden Aufkommen ein gerechter Anteil zu den Journalisten gelange.
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