Kein Auskunftsanspruch der Presse bei Bundesministerien?

Pressemeldung der Firma Deutscher Journalisten-Verband e.V. Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

Der Deutsche Journalisten-Verband kritisiert das Bestreben des Bundesinnenministers, die Pressefreiheit in Deutschland weiter zu relativieren. Das Ministerium will offenbar durchsetzen, dass Journalisten gegenüber Bundesbehörden in Zukunft kein Auskunftsrecht mehr haben. Dieser Anspruch ist in den Landespressegesetzen geregelt. Bisher waren Bundesbehörden daran gebunden. Der beim Bundesinnenminister angesiedelte „Vertreter des Bundesinteresses“ vertritt jetzt die Meinung, dass Bundesbehörden nicht zur Auskunft an die Presse nach den Landespressegesetzen verpflichtet sind. Auf eine parlamentarische Anfrage zum Rechtsanspruch der Journalisten auf Auskunft, distanzierte sich das Bundesinnenministerium nicht von dieser Rechtsauffassung und verwies lediglich auf allgemeine Ansprüche nach dem Informationsfreiheitsgesetz.

DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken betonte: „Der Bundesinnenminister muss seine Haltung korrigieren.“ Sie basiere auf einer eigenwilligen Auslegung der Gesetzeslage zur Auskunftspflicht. „Es wäre völlig inakzeptabel, wenn es künftig vom Gutdünken einer Bundesbehörde abhängt, ob und wann welche Journalisten Auskunft von Bundesbehörden bekommen.“ Konken verwies auf das Spiegel-Urteil des Bundesverfassungsgerichts, wonach Auskunftspflichten der öffentlichen Behörden als prinzipielle Folgerungen aus der Pressefreiheit zu beachten seien. Artikel 5 des Grundgesetzes schütze das Recht der Journalisten auf Information auch durch Bundesbehörden. Eines Verweises auf Landesrecht bedürfe es daher nicht. „Gegenüber Bundesbehörden kann der Auskunftsanspruch auch direkt aus dem Grundgesetz abgeleitet werden. Das verkennt der Bundesinnenminister“, sagte Konken.

Hintergrund der geänderten Rechtsauffassung des Bundesinnenministers: Ein Journalist hatte beim BND angefragt, wie viele Mitarbeiter eine nationalsozialistische Vergangenheit haben. Die Antwort wurde ihm nicht gegeben. Er klagte und nun muss das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig urteilen (Aktenzeichen 6 A 2.12). Über den Vertreter des Bundesinteresses beim Verwaltungsgericht (VBI) ist das Bundesinnenministerium an dem Fall beteiligt. Am nächsten Mittwoch wird der Fall beim Bundesverwaltungsgericht mündlich verhandelt. Der DJV unterstützt den Kläger.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten
Charlottenstr. 17
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 7262792-0
Telefax: +49 (30) 7262792-13
http://www.djv.de

Ansprechpartner:
Eva Werner
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
+49 (30) 726279-20



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.