Pressemeldung der Firma WKS-Gruppe
Nach einem Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union dürfen nationale Rechtsvorschriften der EU-Mitgliedstaaten nicht vorsehen und auch nicht in dem Sinne ausgelegt werden, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub für nicht genommenen Urlaub untergeht, wenn das Arbeitsverhältnis durch den Tod des Arbeitnehmers endet. Zumindest muss dann eine Abgeltung in Geld erfolgen. Diese darf nicht davon abhängig gemacht werden, dass der Betroffene im Vorfeld einen Antrag auf Urlaubsgewährung oder Ausgleichszahlung gestellt hat.
Die Witwe eines in Deutschland verstorbenen Arbeitnehmers hatte von dessen ehemaligem Arbeitgeber einen finanziellen Ausgleich für von ihrem Ehemann nicht genommenen Jahresurlaub verlangt. Der Arbeitgeber weigerte sich und verwies darauf, dass Zweifel daran bestünden, dass es sich bei dem Anspruch auf Urlaub um einen vererbbaren Anspruch handele. Daraufhin klagte die Frau.
Während ihre Klage vor dem Arbeitsgericht unter Hinweis auf eine entgegenstehende Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts abgewiesen wurde, legte das Landesarbeitsgericht den Fall dem Gerichtshof der Europäischen Union vor.
Dieser verwies darauf, dass in den maßgeblichen Vorschriften des europäischen Rechts von „bezahltem Mindestjahresurlaub“ die Rede sei und leitete daraus her, dass ein Anspruch auf finanziellen Ausgleich durch den Tod des Arbeitnehmers nicht untergeht. Weil der Verstorbene in den letzten Jahren vor seinem Tod über lange Strecken arbeitsunfähig war und keinen Urlaub nahm, ging es im konkreten Fall um den Ausgleich von 140,5 offenen Tagen Jahresurlaub.
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Seit über 30 Jahren begleiten wir unsere Mandanten in ihren wachsenden Anforderungen. Über unsere Zugehörigkeit zu MSI Legal and Accounting Network Worldwide können wir unsere Mandanten in 200 Büros in 90 Ländern fast überall auf der Welt betreuen.
Über uns:
1968 Gründung einer Einzelkanzlei durch Hans Walter
1987 Eintritt von Roland Klimesch als Partner;
1992 Gründung der WKS GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
1996 Eintritt von Andreas Kastner als Partner;
1999 Gründung der Walter und Partner Rechtsberatung zur Betreuung von Mandanten bei rechtlichen Gestaltungen
2000 Eintritt von Konrad Walter als Partner
2001 Gründung der WKK Consulting und Service GmbH, Unternehmensberatung
2002 Erweiterung der Rechtsberatung um Dr. jur. Jörg-Erik Ammann und Mathias Wich zur Vertiefung und Erweiterung der langjährigen Kooperration mit der Anwaltskanzlei Geisenhainer Dr. Ammann & Hoogen
2003 Internationale Anbindung der Gruppe an MSI Legal and Accounting Network Worldwide, London
Durch die Zusammenführung von Know How optimieren wir unsere Kompetenz. Jahrzehntelange Erfahrungen und Verbindungen können wir so zum Vorteil unserer Mandanten einsetzen.
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