Braunschweiger Gericht untersagt AGB für Freie

Pressemeldung der Firma Deutscher Journalisten-Verband e.V. Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten

Der Deutsche Journalisten-Verband hat gemeinsam mit ver.di einen weiteren juristischen Erfolg für die freien Journalisten und Fotografen errungen. Im Rechtsstreit der beiden Gewerkschaften gegen den Braunschweiger Zeitungsverlag hat das Landgericht Braunschweig jetzt die Vertragsbedingungen des Verlags für ungültig erklärt (Az. 9 O 1352/11). Die Konditionen für die freie Mitarbeit von Journalisten und Fotografen bei der Braunschweiger Zeitung verstoßen nach Meinung des Gerichts gegen das Urhebervertragsrecht. „Der Braunschweiger Richterspruch hat ein weiteres Mal bestätigt“, urteilte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken, „dass die freien Mitarbeiter von den Verlagen nicht nach Belieben ausgebeutet werden dürfen.“

Im Einzelnen entschieden die Braunschweiger Richter, dass sowohl ein pauschales Zeilenhonorar im niedrigen Cent-Bereich für alle Nutzungen als auch die Abtretung aller Verwertungsrechte an den Verlag nicht statthaft seien. Ein Fotohonorar von nur 20 Euro pro Bild verstoße gegen das Prinzip der angemessenen Vergütung. Das Gericht stellte auch klar, dass sich die Zeitung an die gesetzliche Pflicht zur Namensnennung halten müsse. Unzulässig sei darüber hinaus die Abwälzung der Haftung vom Verlag auf die Freien.

Der DJV-Vorsitzende sagte, es sei überfällig, dass die Verlage ihre Honorarbedingungen endlich der aktuellen Rechtsprechung anpassten.

Eine ausführliche Beschreibung des Braunschweiger Urteils findet sich im DJV-Freienblog unter http://frei.djv-online.de.



Firmenkontakt und Herausgeber der Meldung:
Deutscher Journalisten-Verband e.V. Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten
Schiffbauerdamm 40
10117 Berlin
Telefon: +49 (30) 7262792-0
Telefax: +49 (30) 7262792-13
http://www.djv.de

Ansprechpartner:
Hendrik Zörner
Pressesprecher
+49 (30) 7262792-0



Weiterführende Links

Für die oben stehende Pressemitteilung ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmenkontakt oben) verantwortlich. Dieser ist in der Regel auch Urheber des Pressetextes, sowie der angehängten Bild-, Ton-, Video-, Medien- und Informationsmaterialien. Die Huber Verlag für Neue Medien GmbH übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei Übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Nutzung von hier archivierten Informationen zur Eigeninformation und redaktionellen Weiterverarbeitung ist in der Regel kostenfrei. Bitte klären Sie vor einer Weiterverwendung urheberrechtliche Fragen mit dem angegebenen Herausgeber. Eine systematische Speicherung dieser Daten sowie die Verwendung auch von Teilen dieses Datenbankwerks sind nur mit schriftlicher Genehmigung durch die Huber Verlag für Neue Medien GmbH gestattet.

Comments are closed.